Neue Elemente im Aus- und Weiterbildungsgesetz

Seit dem 1. April 2024 gelten die Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG). Zentrale Inhalte sind neben der Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und der Einführung eines Qualifizierungsgeldes auch die Ausbildungsgarantie.

Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung zu ermöglichen. Die Ausbildungsgarantie ist dabei kein singuläres Ausbildungsstellenangebot, sondern setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Sie umfasst Beratungs- und Unterstützungsangebote, angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung, bis zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

Neu ab 1. April 2024: Praktikum zur Berufsorientierung, Mobilitätszuschuss und Anpassungen bei der Einstiegsqualifizierung

Die neuen gesetzlichen Regelungen im Kontext der Ausbildungsgarantie betreffen vier Förderinstrumente, die seit dem 1. April gelten bzw. mit dem 1. August 2024 eingeführt werden. Ab April fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument.

Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.

Als drittes Element der Ausbildungsgarantie traten zum 1. April neue Regelungen bei der Einstiegsqualifizierung in Kraft. Sie kann nun in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen. Das trägt einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Rechnung.

Außerbetriebliche Berufsausbildung: Rechtsanspruch ab 1. August 2024 für Förderberechtigte

Zum 1. August 2024 wird schließlich die Außerbetriebliche Berufsausbildung neu geregelt. Förderberechtigte haben dann einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung. Voraussetzung ist, dass die jungen Menschen hinreichende Bewerbungsbemühungen unternommen und die Angebote der Berufsberatung wahrgenommen haben. Des Weiteren wird die Zielgruppe der Förderberechtigten auf junge Menschen, die in einer Region wohnen, in der die Agenturen für Arbeit eine erhebliche Unterversorgung an Ausbildungsplätzen festgestellt haben, erweitert.

Mautpflicht ab 1. Juli: Handwerkerausnahme beantragen

Vom 1. Juli 2024 an gilt die Bundesfernstraßenmaut auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 Tonnen. Durch die von den Handwerksorganisationen auf europäischer Ebene und dann im Bundesfernstraßenmautgesetz durchgesetzte Handwerkerausnahme wird ein Großteil der Handwerksbetriebe jedoch auch weiterhin von Mautzahlungen freigestellt bleiben. Darauf weist die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland hin.

Es gibt für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab bei Toll Collect als „mautbefreit“ eintragen zu lassen, um die regelmäßige Zustellung von Klärungsschreiben von „Mautbrücken“ und „Mautsäulen“ zu vermeiden. Zur Eintragung der Vorabbefreiung sind Angaben zum Unternehmensnamen und Sitz, zur Eintragung gemäß den Anlagen der Handwerksordnung A, B1 und B2 sowie zu den auf den Betrieb gemeldeten Fahrzeugen erforderlich. Unabhängig davon, muss bei jeder Einzelfahrt die Einhaltung der Voraussetzungen der Handwerkerausnahme gewährleistet sein.
> Weitere Informationen und Anmeldung von Handwerksfahrzeugen

Wettbewerb: Unternehmerfrau im Handwerk 2024

Inhaberin, Personalchefin, Buchhalterin, Marketingfrau und Familienmanagerin – nicht selten alles in einem. Frauen sind Meisterinnen, die Schaltzentrale des Unternehmens, der Ruhepol im Aktions- und Spannungsfeld von Beruf und Familie, Mitarbeitern und Kunden.

Zum 29. Mal schreibt das bundesweit erscheinende ‚handwerk magazin‘ den Wettbewerb „Unternehmerfrau im Handwerk“ aus. Er wird in den Kategorien Unternehmerin im Handwerk (Inhaberin) und Heldin im Handwerk (mitarbeitende Partnerin oder Tochter in der Nachfolge) vergeben. Der Preis ist mit jeweils 2.500 Euro und einem professionellen Imagefilm dotiert.

Auswahlkriterien sind Engagement, Mut, Leistung, Innovationskraft, Lebenswerk – und alles, was die Frauen in ihrem Beruf besonders macht. Bewerbungen können von Freunden, Familienmitgliedern, Mitarbeitern, Innungen, Kreishandwerkerschaften, Banken oder Partnern eingereicht werden – und natürlich von den Frauen selbst.

„Unser Award ist Ausdruck der Wertschätzung und des Respekts für die enormen Leistungen, die Frauen im Handwerk erbringen“, erklärt Chefredakteur Patrick Neumann. „Ihre Leistungen können Vorbild und Motivator für andere sein. Wir möchten gemeinsam mit den Partnern des Handwerks, Würth Modyf und der R+V Versicherung, dass eine breitere Öffentlichkeit diese Frauen kennenlernt.“

Eine hochkarätige Jury mit Experten aus Unternehmen, Handwerk, Verbänden und Wissenschaft wertet die Bewerbungen unter strikter Einhaltung des Datenschutzes aus. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. Juli 2024.

Die Preisverleihung findet am 18. Oktober 2024 im feierlichen Rahmen des Bundeskongresses der UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH) in Bingen am Rhein statt.

Mehr Infos zum Wettbewerb sowie digitale Bewerbungsunterlagen unter: unternehmerfrau.handwerk-magazin.de/bewerbung/. Einfach ausfüllen, mit Unterlagen ergänzen und online hochladen oder schicken an:

handwerk magazin
Stichwort ‚Unternehmerfrau im Handwerk 2024‘
Robert-Koch-Straße 1
82152 Planegg

Einladung zum „politischen Frühstück“ am 7. März

Die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland lädt ihre Mitglieder zum „politischen Frühstück“ ins HBZ Minden (Goethestr. 31) am Donnerstag, 7. März 2024, ein. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr. Dazu eingeladen sind Mitglieder der regierungstragenden Fraktionen in Bund und Land sowie die Landräte der Kreise Minden-Lübbecke und Herford wie auch die Regierungspräsidentin in Detmold. Zweck des „politischen Frühstücks“ ist es, als „Heimat des Handwerks“ massiv auf die Probleme des Handwerks hinzuweisen – also statt mit Parolen die politischen Entscheidungsträger mit Problemen aus dem Handwerkeralltag zu konfrontieren.

Die Belange des Handwerks als das Rückgrat der Wirtschaft müssen gehört werden. Dazu ist es wichtig, als Handwerkerinnen und Handwerker die Stimme zu erheben – in großer Zahl, mit Argumenten und Bereitschaft zum Dialog. Daher bittet die „KH“ ihre Mitglieder, in großer Anzahl am „politischen Frühstück“ teilzunehmen, um die Menge der Problemlagen zum Ausdruck zu bringen. Die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Gremien haben dabei die Gelegenheit, getroffene Entscheidungen und künftiges Vorgehen zu erläutern und mit den Handwerkerinnen und Handwerkern zu diskutieren. Für die „Heimat des Handwerks“ ist es wichtig, gemeinsam die Interessen der heimischen Handwerksbetriebe zu bündeln und damit bis Düsseldorf wie auch Berlin durchzudringen.

Zentrale Freisprechungsfeier mit knapp 900 Absolventen und Gästen

Zum zweiten Mal lud die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland zu einer zentralen Freisprechungsfeier ein – und auch diese stieß auf großes Interesse: Fast 900 Absolventen und Gäste füllten den Saal des Schützenhofes in Herford. Wie Kreishandwerksmeister Ulrich Birkemeyer in seiner Begrüßung betonte, konnten 272 Absolventen aus dem Wittekindsland (Kreis Herford und Kreis Minden-Lübbecke) losgesprochen werden. Mit der Übergabe der Gesellenbriefe wurden ihnen nicht zuletzt Ehrgeiz und Durchhaltevermögen bescheinigt.

Dass die neuen Gesellinnen und Gesellen ihren Ehrgeiz nicht verlieren, wünschte sich Ali Dogan, Landrat des Kreises Minden-Lübbecke. „Das Handwerk ist in unserer Gesellschaft ein Fundament, auf dem Vieles steht.“ Das Handwerk trägt seinen Worten zufolge wesentlich dazu bei, dass die Demokratie erhalten bleibt – nicht zuletzt durch viele Beispiele, wie Integration gelingen kann. Der Landrat rief die jungen Gesellinnen und Gesellen dazu auf, sich in ihren Berufen weiterzuentwickeln und sich auch ehrenamtlich in die Gesellschaft einzubringen.

Daran schloss sich Handwerkskammerpräsident Peter Eul an. Wie er betonte, haben die Absolventen in den vergangenen Jahren gelernt, ihr Leben immer mehr selbst in die Hand zu nehmen. Den Gesellenbrief hätten sie sich „mehr als verdient“. Denn: „Man muss ihn sich hart erarbeiten.“ Er empfahl den jungen Handwerkerinnen und Handwerkern, lernfähig und lernwillig zu bleiben, da sich viele Berufsbilder auch im Handwerk weiterentwickeln werden und sich dadurch auch neue berufliche Chancen auftun.

Stefan Becker, Schulleiter des Berufskollegs Lübbecke, rief den Absolventen ins Bewusstsein, dass sie „Fachkräfte der Zukunft mit vielen Chancen“ geworden sind. Schulische und berufliche Bildung sind aus seiner Sicht wichtig, um mündige Bürgerinnen und Bürger sein zu können. Sein Appell: „Vom Wahlrecht für Demokratie Gebrauch machen“. Abschließend hieß Martina Hannen, Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft, die nunmehr „gebrieften“ Fachkräfte in der „Heimat des Handwerks!“ willkommen und betonte dabei, dass die Kreishandwerkerschaft ihnen gerne bei Fragen zu Weiterbildungen und für einen Weg in die Selbstständigkeit hilfreich zur Seite steht.

„KH“ am 20. Februar normal zu erreichen – Fortbildung fällt aus

Entgegen Presseveröffentlichungen in den Tageszeitungen ist die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland am 20. Februar 2024 doch wie gewohnt zu erreichen. Eine ursprünglich für diesen Tag angesetzte interne Fortbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „KH“ fällt aus, da die eingeladene Referentin krankheitsbedingt nicht zur Fortbildung erscheinen kann.

Für Azubis: Online-Seminar am 22. Februar

Es sind noch Plätze frei beim IKK-Online-Seminar für Azubis am 22. Februar 2024. Worum geht’s? Im Job wünscht sich wohl jeder ein gut funktionierendes Team. In Zeiten von Fachkräftemangel und hohen Belastungen, ist dies sicherlich für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer von großem Vorteil. Eine gute Kommunikation bildet dabei das Fundament für ein erfolgreiches Miteinander.

Damit Auszubildenden erfahren, bestmöglich zu agieren, zu kommunizieren und sich optimal ins Team zu integrieren, bietet die IKK classic allen Azubis das Onlineseminar „Du & Dein Team“ an. Wesentliche Inhalte werden sein:

  • Bedeutung, Sinn und Nutzen von Teamarbeit 
  • Kommunikation und Zusammenarbeit im Team 
  • Optimaler Umgang mit Missverständnissen und Konflikten 
  • Förderung der Zusammenarbeit und Lösungsorientierung 
  • Anwendbarkeit des Gelernten im beruflichen Kontext 

Einfach und sicher online teilnehmen:
Azubis haben die Möglichkeit, am 22. Februar 2024, 15 – 16 Uhr, ganz bequem per PC, Smartphone oder Tablet an dem kostnelosen Webinar teilzunehmen. Eine spezielle Software ist nicht erforderlich. Einfach anmelden unter ikk-classic.de/deinteam.

Digitale Elternabende

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veranstaltet mit Unterstützung des Handwerks vom 4. bis 8. März 2024 zum dritten Mal eine Woche „Digitale Elternabende“, um für die duale Ausbildung im Handwerk zu werben. Hier haben Eltern und Kinder die Möglichkeit, verschiedene Unternehmen kennenzulernen.

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks wird in drei Vorträgen für eine Ausbildung im Handwerk werben. Im Fokus liegen dieses Mal die Klima- und Mobilitätshandwerke. Zum Programm…

Endspurt Lohnnachweis: Meldefrist endet Mitte Februar

Noch bis zum 16. Februar haben Mitgliedsunternehmen Zeit, den Lohnnachweis für 2023 abzugeben. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hin. Einmal im Jahr müssen Unternehmen mit dem elektronischen Lohnnachweis die Anzahl der Versicherten, alle Arbeitsstunden und die Arbeitsentgelte ihrer Beschäftigten an die BG BAU übermitteln, damit diese den jährlichen Beitrag berechnen kann. Wird die Meldefrist versäumt, werden durch die BG BAU Schätzungen vorgenommen.

Unternehmen aus der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen melden der BG BAU mit dem elektronischen Lohnnachweis die Anzahl ihrer Beschäftigten, das an sie gezahlte Arbeitsentgelt sowie die geleisteten Arbeitsstunden. Der Lohnnachweis ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich, darunter auch Aushilfen, Teilzeitkräfte oder Auszubildende. Die Daten für das Beitragsjahr 2023 müssen spätestens am 16. Februar 2024 bei der BG BAU eingehen. Die Meldepflicht entfällt für Unternehmen, die im vergangenen Jahr keine Beschäftigten hatten.

Der elektronische Lohnnachweis kann über das eigene Entgeltabrechnungsprogramm oder über die zertifizierte Ausfüllhilfe SV-Meldeportal übermittelt werden. Vor der Abgabe des Lohnnachweises müssen sich Unternehmen durch den Stammdatenabruf für das Beitragsjahr 2023 registrieren. Dabei werden die hinterlegten Unternehmensdaten abgeglichen und die Beschäftigten zur jeweils zutreffenden Gefahrtarifstelle zugeordnet. Nachweispflichtig sind Arbeitsentgelte bis zu einer Höhe von 81.480 Euro je Beschäftigen.

Meldefrist unbedingt einhalten

Der Lohnnachweis ist die Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Sollten Unternehmen die Abgabefrist für die Meldung des elektronischen Lohnnachweises verpassen, müssen Unfallversicherungsträger die Bruttoarbeitsentgelte schätzen und der Beitragsberechnung zugrunde legen. Die gemeldeten Arbeitsstunden werden zwar nicht für die Berechnung des Beitrags zur Unfallversicherung benötigt; sie wirken sich aber auf die Zuweisung des Unternehmens zum jeweiligen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuungsmodell aus.

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung im Umlageverfahren erhoben. Das heißt, dass nach Ablauf eines Kalenderjahres alle Aufwendungen erfasst und nach Abzug der Verwaltungseinnahmen auf die beitragspflichtigen Unternehmen umgelegt werden. Der Beitragsanteil für die Hauptumlage richtet sich für das Unternehmen nach dem Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten und Aushilfen, nach der Gefahrklasse des Gefahrtarifs und dem Beitragsfuß.

Lossprechungsfeier am 15. Februar

In den vergangenen Wochen fanden in der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland wieder zahlreiche Gesellenprüfungen statt. Die Gesellenbriefe werden den neuen Fachkräften am Donnerstag, 15. Februar 2024, auf einer großen Lossprechungsfeier im Stadtpark Schützenhof Herford (Stiftbergstraße 2, 32049 Herford) überreicht. Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr).

Die Feierstunde – zu der mehrere hundert Personen erwartet werden – wird musikalisch umrahmt. Im Anschluss an die feierliche Übergabe der Gesellenbriefe wird ein Imbiss angeboten und es besteht die Möglichkeit, den Abend mit Getränken und etwas Musik gemeinsam ausklingen zu lassen. Anmeldungen per Mail erbeten unter .

 

OWL-Handwerk fordert Bürokratieabbau

In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben die Handwerkskammer OWL zu Bielefeld und die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland nebst den anderen drei Kreishandwerkerschaften in Ostwestfalen-Lippe auf den Bürokratieaufwand für das regionale Handwerk aufmerksam gemacht. Dieser hat inzwischen einen Umfang erreicht, der den Betrieben nicht mehr zugemutet werden kann. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks aus dem Jahr 2023 zufolge gaben 96 Prozent der teilnehmenden Handwerksbetriebe aus OWL an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen fünf Jahren spürbar gestiegen sei.

„Das erreichte Ausmaß an Bürokratie behindert die Leistungsfähigkeit unserer Mitgliedsbetriebe in einem nicht hinnehmbaren Ausmaß und stellt zudem eine Bremse für die ökologische Transformation dar“, erklärte Dr. Jens Prager, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer OWL zu Bielefeld. Auch der Wille, einen Betrieb zu gründen oder zu übernehmen, nehme angesichts der bürokratischen Herausforderungen spürbar ab. Allein im OWL-Handwerk stünden bis zum Jahr 2027 rund 1.200  Unternehmensnachfolgen an. Der Hauptgeschäftsführer der  Handwerkskammer forderte daher eine Modellregion für Bürokratieabbau in OWL. „Das Ziel dieser Initiative ist es, die Summe an Regulierungen zu senken, die Handhabbarkeit zu verbessern und auf regionale Kooperation statt kleinteilige Kontrolle zu setzen.“

Dem pflichtete auch Martina Hannen, Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland, bei. „In zahlreichen Gesprächen mit unseren Mitgliedsbetrieben nehmen wir wahr, dass die Belastung durch Bürokratie trotz anderslautender Absichtserklärungen der Politik weiter gestiegen ist“, erklärte Hannen. Dies sei besonders besorgniserregend, da den Betrieben ohnehin schon Fachpersonal fehle, um die zeitnahe Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher mit handwerklichen Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen. Daher sei es dringend erforderlich, dass bei weiteren Gesetzen vor allem mittelständische, kleine und Kleinstbetriebe mitgedacht würden, so Hannen. Zudem forderte die Geschäftsführerin eine konsequente Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“, nach dem der Staat bereits erhaltene Informationen von Unternehmen nicht noch weitere Male anfordern dürfe.

Auch Lennart Hermstein, Inhaber der Fleischerei Münch in Bielefeld, bestätigte ein hohes Ausmaß an Bürokratie in seinem Betrieb. Der
Fleischermeister, der sich als Lehrlingswart in der Fleischer-Innung Bielefeld engagiert, berichtete, dass ihm vor allem die Summe der
bürokratischen Belastungen zu schaffen mache. Hermstein forderte daher, dass Gesetze so ausgestaltet sein müssten, dass sie auch von kleinen und Kleinstbetrieben umgesetzt werden könnten.

Dem schloss sich auch Michael Friemuth, stellvertretender Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe und Inhaber des Bauunternehmens Friemuth Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, an. „Die Masse an Auflagen und Pflichten bei der Genehmigung von Bauprojekten erschwert den Wohnungsbau zusätzlich zu den hohen Zinsen und gestiegenen Materialkosten“, so Friemuth. Dabei reichten die gesetzlichen Pflichten über das Steuerrecht, Arbeitsrecht, Förderrecht bis hin zum Vergaberecht. Der Bauunternehmer erklärte, dass der Abbau von Bürokratie gerade angesichts knapper Haushaltskassen eine unverzichtbare Hilfe für Betriebe sei, um diese ohne großen finanziellen Aufwand zu entlasten. Friemuth forderte daher unter anderem ein Moratorium für Verschärfungen des Baurechts sowie eine Initiative zur Reduzierung und Vereinheitlichung von Vorschriften.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Handwerkskammer und der Kreishandwerkerschaften erklärten, dass sie den Bürokratieabbau in diesem Jahr in das Zentrum ihrer Interessenvertretung stellen wollten. In den nächsten Tagen versenden die Handwerksorganisationen gemeinsam ein Informationsschreiben mit einem „Genehmigt-Stempel“ an Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik und Verwaltung in Ostwestfalen-Lippe. „Die Aktion soll für Vertrauen in die Kompetenz des regionalen Handwerks und für einen praxisnahen Umgang mit Verwaltungsprozessen werben“, erklärte Prager.

 

Aktionstag der Baubranche: Es ist „Zeit, zu machen“

Ein Fundament für Wohnraumschaffung, Wirtschaft und Infrastruktur sieht sich seit Monaten in eine tiefe Krise fallen – die Baubranche. Im Zuge der aktuellen Proteste, die von Landwirten begonnen wurden, weisen auch Vertreter heimischer Baugewerke am heutigen 19. Januar in einer bundesweiten Aktion ein weiteres Mal darauf hin, dass eine überbordende Bürokratie und mangelnder politischer Gestaltungswillen den Unternehmen und damit auch vielen Bürgerinnen und Bürgern schaden.

„Es ist viel Vertrauen verloren gegangen“, sagt Jürgen Thielking (Foto, 2. v. r.), Obermeister der Baugewerken-Innung Minden-Lübbecke. Seit Jahren bestehende Problemen werden seinen Worten zufolge von der Regierung nicht angepackt – vorneweg ein spürbarer Bürokratieabbau. „Stattdessen kommen neue kostentreibende Vorschriften wie beispielsweise zur Bauschutt-Trennung und -Entsorgung. Darüber hinaus treiben die gestiegene Maut wie auch CO2-Abgaben die Kosten im Bausektor deutlich nach oben. Und dies in einer Zeit, wo sich private Bauherren und gewerbliche Investoren nicht mehr trauen, selbst bereits geplante Bauvorhaben noch umzusetzen.“ Wenn sich daran nichts ändere, werde es in der Baubranche zu Kurzarbeit und Entlassungen kommen. „Dabei brauchen wir jede verfügbare Arbeitskraft, um den Wohnungsnotstand und die Klimawende im Gebäudesektor umzusetzen.“

Dabei blickt der Obermeister in die Bauhalle im Handwerksbildungszentrum Lübbecke. Momentan erhalten hier Auszubildende, für die in wenigen Wochen die Gesellenprüfungen anstehen, ihren letzten überbetrieblichen Ausbildungsteil. „Wir sind froh über jeden Maurer und Betonbauer, der diese Handwerkausbildung begonnen hat“, betont der Obermeister. Angesichts der Wohnungsnot müsse es auch im öffentlichen Interesse sein, diesem Nachwuchs schnellsten langfristige Perspektiven zu geben und ihnen berufliche Sorgen zu nehmen. Daher fordern am bundesweiten Aktionstag alle in der Bauhalle gemeinsam: „Jetzt bauen, Zukunft sichern!!“

Junge Weltmeisterin kommt aus dem Wittekindsland

Im Wittekindsland gibt es eine neue Weltmeisterin: Die 19-jährige Rahdenerin Naomi Beck (Foto, 2. v. r.) ist mit der Nationalmannschaft der
Friseure Weltmeisterin geworden. Die Weltmeisterschaft fand Ende Oktober in Neapel in Italien statt. Erst im vergangenen Sommer hatte
sie ihre Ausbildung im Friseurhandwerk mit der Gesellenprüfung mit Auszeichnung abgeschlossen. Für Hartmut Vahle (r.), Obermeister der Friseur-Innung Minden-Lübbecke, ist Naomi Beck beispielgebend, welche Erfolge sich im Friseurhandwerk erreichen lassen. Kürzlich gratulierten er und Manuel Dierks, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland, der jungen Weltmeisterin im Namen der Innung und der Kreishandwerkerschaft für die „außergewöhnliche Leistung“.

Ausgebildet wurde Naomi Beck im Salon „Hair by Haarlekin“ in Rahden, in dem sie auch weiterhin tätig ist. Saloninhaberin Petra Lösche-Ohrnberger hat die junge Weltmeisterin bestmöglich unterstützt, indem sie ihr mit Rat und Tat zur Seite stand. Denn im Friseurhandwerk ist es wie beim Sport: Talent allein reicht nicht, um zum Nationalteam zu gehören. Das wusste auch Naomi Beck und trainierte daher fleißig. Bereits vor der Gesellenprüfung im vorigen Sommer war ihr durch ihre Chefin ermöglicht worden, an zahlreichen Trainings und Fortbildungen teilzunehmen.

Zeitschrift zeichnet Frauen im Handwerk aus

Die Mutmacherin“ – so heißt eine neue Auszeichnung, die dieses Jahr zum ersten Mal von ZUKUNFT HANDWERK gemeinsam mit der Zeitschrift freundin vergeben wird. Bewerben können sich noch bis zum 15. Januar alle Frauen, die einen Quereinstieg ins Handwerk gewagt haben. Die Gewinnerin und das Unternehmen werden im Rahmen des Kongresses ZUKUNFT HANDWERK 2024 am Freitag, 1. März, auf der Bühne geehrt und in der freundin vorgestellt.

„Egal, ob nach einem Studium, langjähriger Berufstätigkeit oder einer Elternzeit – berufliche Neustarts erfordern Mut und Neugier auf Neues. freundin möchte mit der Auszeichnung „Die Mutmacherin“ nicht nur die individuellen Geschichten der Frauen hervorheben, sondern auch andere dazu ermutigen, ihrem Bauchgefühl zu folgen und Veränderungen zu wagen. Es ist nie zu spät für einen Neuanfang“, sagt Mateja Mögel, die gemeinsam mit Anke Helle Chefredakteurin der freundin ist.

„In unserer Gesellschaft müssen wir mehr Aufmerksamkeit darauf lenken, dass Frauen im Handwerk eine zentrale Rolle spielen. Um die Vielfalt und Möglichkeiten, die Frauen im Handwerk haben, zu verdeutlichen, ist es wichtig, ihre Geschichten und Erfahrungen zu teilen. Die Auszeichnung ‚Die Mutmacherin‘ ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung“, erklärt Cornelia Lutz, Projektleiterin von ZUKUNFT HANDWERK.


Teilen Sie Ihre Geschichte – Anmeldung für ‚Die Mutmacherin‘
Das Team von ZUKUNFT HANDWERK ruft alle Frauen im Handwerk dazu auf, sich für die Auszeichnung zu bewerben und ihre individuellen Geschichten zu teilen. Die Anmeldung sollte einen kurzen Lebenslauf mit den wichtigsten Eckdaten enthalten und es soll begründet werden, warum der Wechsel ins Handwerk die richtige Entscheidung war. Zudem sollen Informationen darüber gegeben werden, welcher Betrieb auf diesem Weg unterstützend zur Seite stand und welche Hindernisse überwunden wurden.


Anmeldebedingungen im Überblick:

  • Kurzer Lebenslauf mit den wichtigsten Eckdaten inkl. E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und idealerweise Foto vorbereiten.
  • Begründung für den Wechsel ins Handwerk darlegen.
  • Einblick geben, welcher Betrieb unterstützend begleitet hat.

Die Unterlagen sind bis spätestens 15. Januar formlos zu senden an:


Die Verleihung auf ZUKUNFT HANDWERK 2024
Die Verleihung der Auszeichnung ‚Die Mutmacherin‘ findet am Freitag, den 1. März 2024, auf der IKK classic Bühne des Kongresses statt. Drei herausragende Frauen und die jeweiligen Betriebe werden in diesem Rahmen geehrt. Mitmachen lohnt sich: Unter allen Einsendungen werden zusätzlich 10 x 2 Tickets für ZUKUNFT HANDWERK verlost. Mehr Informationen gibt es unter: www.zukunfthandwerk.com 

Seminare zum Jahreswechsel

Gut informiert ins neue Jahr – dabei helfen die Seminare der IKK classic. In den Jahreswechselseminaren der IKK classic läst sich alles Wissenswerte über die wichtigsten Änderungen in der Sozialversicherung erfahren. Anhand praxisnaher Beispiele wird gezeigt, wie sich die neuen Vorgaben am besten im eigenen Betrieb umsetzen lassen. Mehr dazu auf einem Infoblatt!

Neuer Klima-Stammtisch für Unternehmen

Der Kreis Minden-Lübbecke lädt Firmen zum Austausch über Nachhaltigkeitsthemen ein. Der erste „Klima- & Nachhaltigkeitsstammtisch für Unternehmen“ findet statt am Donnerstag, 30. November 2023, von 9 bis 11 Uhr, im großen Konferenzraum von StartMindenUp, Simeonscarré 2, in Minden.

In vielen Unternehmen werden die Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Anpassung an Klimafolgen wichtigerer genommen. Denn um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, müssten Unternehmen auf die zahlreichen Herausforderungen der Zeit kluge Antworten finden. Bei dem Stammtisch geht es darum, vor welchen Herausforderungen Unternehmen in Zeiten der Energiewende stehen. Wie können sie die Effekte des Klimawandels abfedern und welche Finanzierungsoptionen gibt es für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen?

Der „Klima- & Nachhaltigkeitsstammtisch für Unternehmen“ biete die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen, auszutauschen und auch mit dem kommunalen Klimaschutz ins Gespräch zu kommen – denn auch von dort gibt es Tipps, Infos und Kontakte zu dem Thema. Zukünftig sind dafür auch kurze, effiziente Meetings per Videokonferenz denkbar. Themen für den Unternehmensstammtisch sind zum Beispiel Infos zu aktuellen Förderprogrammen, die Herausforderungen in den Branchen und die Vorstellung von Best-Practice-Beispielen untereinander. Beim ersten Treffen sind die Unternehmen eingeladen, selbst die weitere Struktur, Wünsche und Bedarfe für die Inhalte des Stammtischs mit zu verabreden. Eine Anmeldung ist per E-Mail bis zum 24. November 2023 an möglich.

2. Handwerkertag in der Herforder Eishalle

Den 27. Oktober 2023 vormerken – der Herforder Eishockey Verein veranstaltet nach dem riesigen Erfolg
und aufgrund der hohen Nachfrage auch in dieser Saison einen Handwerkertag. Das Spiel der
Oberliga Nord Hauptrunde gegen die Rostock Piranhas am Freitag, den 27. Oktober 2023, wird in der
heimischen imos-Eishalle „Im Kleinen Felde“ zum Handwerkertag 2.0.

Rückblick: In der vergangenen Saison nutzten zahlreiche Handwerksbetriebe im Herforder Umland
die Erstauflage gegen die Moskitos Essen, besuchten teilweise mit der gesamten Belegschaft die
Begegnung, sorgten für eine komplett ausverkaufte Drachenhöhle und erlebten einen
stimmungsvollen und unvergesslichen Eishockeyabend.

Auch bei der Zweitauflage gegen Rostock sind die Handwerksbetriebe wieder eingeladen, sich bis
zum Mittwoch, den 25. Oktober 2023, unter Angabe der Namen aller Teilnehmer per Email unter
zu registrieren und somit einen kostenfreien Eintritt zu erhalten.
Vorgabe ist, dass es sich um einen Handwerksbetrieb handeln muss. Wie beim ersten Handwerkertag
darf man gerne in der entsprechenden Handwerkermontur oder im Unternehmens-Outfit erscheinen
– es war ein tolles Bild.

Selbstverständlich besteht auch wieder die Möglichkeit, die eigenen Mitarbeiter mit Essens- und
Getränkemarken vorab auszustatten. Essensmarken zum Preis von 3,00 € sowie Getränkemarken zum
Preis von 4,50 € können ebenfalls unter bestellt werden. Der Versand
und die Rechnungsstellung erfolgt per Post.

Also heißt es beim Herforder Eishockey Verein: Nicht zögern und schnell anmelden. Name und
Anschrift des Betriebes, Namen der teilnehmenden Mitarbeiter und wenn gewünscht die Anzahl der
benötigten Essens- und Getränkemarken angeben – und dann ein echtes Eishockeyhighlight zur
besten EishockeyPrimeTime in der imos Eishalle „Im Kleinen Felde“ erleben.

Handwerk erzielt 8,5 % des gesamtwirtschaftlichen Umsatzes

Die rund 568.000 Handwerksunternehmen in Deutschland haben im Jahr 2021 rund 660 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet. Damit stieg die Zahl der Handwerksunternehmen gegenüber dem Vorjahr um 1,4 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute mitteilte, stieg der Umsatz im Vorjahresvergleich ebenfalls um 1,4 % während die Zahl der im Handwerk tätigen Personen um 0,4 % auf rund 5,4 Millionen zurückging. Darunter waren 4,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 650.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte.

Besondere Bedeutung hat das Handwerk im Baugewerbe: Im Jahr 2021 waren gut zwei Drittel (67,7 %) aller Unternehmen dort Handwerksunternehmen. In der Gesamtwirtschaft lag der Anteil der Handwerksunternehmen bei 16,8 %. Insgesamt waren im Handwerk 13,2 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland tätig. Der Anteil des Handwerks am Umsatz der Gesamtwirtschaft betrug 8,5 %, das waren 1,0 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr.

Ausbaugewerbe ist die mit Abstand größte Gewerbegruppe im Handwerk

Die weitaus größte Gewerbegruppe innerhalb des Handwerks bezogen auf die Zahl der Unternehmen, die tätigen Personen sowie den Umsatz ist das Ausbaugewerbe. Es umfasst nach der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2020 nur noch zulassungspflichtige Gewerbezweige wie beispielsweise Installation und Heizungsbau, Malerei und Lackiererei, Tischlerei sowie Elektrotechnik. Im Jahr 2021 erwirtschafteten die 224.000 Handwerksunternehmen im Ausbaugewerbe mit 1,5 Millionen tätigen Personen 187 Milliarden Euro Umsatz. Damit fiel die Zahl der Unternehmen im Ausbaugewerbe um 1,3 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der tätigen Personen um 0,1 % stieg und der Umsatz um 2,2 % zunahm.

Auftaktveranstaltung zum KEK Herford am 25. September

Der Kreis Herford will sein Kreisentwicklungskonzept (KEK) weiter voranbringen – zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern. Dieses Konzept soll die strategische Vision für die Zukunft des Kreises und die Grundlagen zur Gestaltung und Verbesserung von Lebens- und Arbeitsbedingungen schaffen.
Auf dem Weg zum fertigen Konzept sind die Unternehmer, Politikerinnen und Politiker und die Bürgerinnen und Bürger gefragt: Denn das Konzept lebt von Ideen, Wünschen und Anregungen. Am Ende soll ein Konzept stehen, das Fragen klärt wie: Wie wollen wir jetzt und in der Zukunft im Kreis Herford leben, arbeiten und wohnen? Was kann man hier in der Freizeit machen? Wie kommt man von A nach B, ohne die Umwelt zu belasten? Wo kann man was einkaufen? Wo werden unsere Kinder versorgt und welche sozialen Angebote gibt es für alle Altersgruppen?
Jeder kann sich auf verschiedene Art und Weise einbringen.

Eine erste gut geeignete Gelegenheit dazu bietet die öffentliche Auftaktveranstaltung am 25. September 2023 um 18:30 Uhr im Auditorium DCC des Bildungscampus Herford, Mary-Somerville- Boulevard. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über das ganze Projekt „Kreisentwicklung“. Darüber hinaus kommen wir über einen Workshop und eine anschließende offene Diskussion auch schon ganz konkret ans Arbeiten.

Die Agenda für die Auftaktveranstaltung:
– Begrüßung durch den Kreis Herford
– Begrüßung und Vorstellung der externen Fachplanenden der CIMA
– Einführung in den Prozess zur Erstellung des Kreisentwicklungskonzeptes
– Zielstellung und Vorgehensweise, Status Quo, Beteiligungen
– Kleiner Workshop: Erste Abfrage von Stärken und Schwächen
– Offene Diskussion: Fragen, Anregungen, Hinweise und Klärung von Verständnisfragen
Für eine Teilnahme wird eine Anmeldung per E-Mail erbeten.

Führungswerkstatt: Business-Knigge

IKK classic startet im Oktober 2023 Seminarprogramm für Azubis und Beschäftigte im Handwerk

Ist der Knigge alt und verstaubt? Ganz und gar nicht. Auch in Zeiten fortschreitender Digitalisierung ist es wichtig die Regeln des Business-Knigge zu kennen. Denn gutes Benehmen und ein sicherer Auftritt stehen immer noch für Professionalität und Verlässlichkeit. Doch worauf genau kommt es an? Das Seminarprogramm „Führungswerkstatt: Business-Knigge“ der IKK classic gibt hier wertvolle Tipps, wie man vor Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern souverän auftritt.

Gutes Benehmen ist auch im Berufsleben entscheidend. Der Business-Knigge beschreibt eine Vielzahl von Benimmregeln und Umgangsformen in verschiedenen Kategorien. So geht es um den Umgang in Gesprächen und angemessene Kleidung. Der Business-Knigge greift aber auch beim Schriftverkehr und im Umgang mit dem Smartphone. Alle empfohlenen Umgangsformen und Benimmregeln haben das Ziel, Respekt, Höflichkeit und ein friedliches Verhalten unter Menschen zu erreichen. Außerdem können gute Umgangsformen die Kundenbindung stärken und Kaufimpulse setzen. Nicht zuletzt führt ein gesundes Miteinander auch zu gesunden Mitarbeitern.

Die IKK classic gibt Starthilfe, damit das Miteinander mit Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern gelingt. Was ziehe ich an? Wie verhalte ich mich korrekt? Wie kommuniziere ich richtig – auch in Konfliktsituationen? Wann und wie nutze ich mein Smartphone? Was sind Dos und Don‘ts? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert das Online-Programm „Führungswerkstatt: Business-Knigge“ von Deutschlands größter Handwerkerkrankenkasse.

Die Basis des von Coaching-Profis durchgeführten Seminarprogramms bildet jeweils ein zweistündiger interaktiver Online-Workshop. Ergänzend dazu erhalten Teilnehmende exklusiven Zugang zur IKK-Lernplattform mit weiterführenden Videos und Selbsttests. Unterstützende Arbeitsblätter und Checklisten für die tägliche Praxis gibt es obendrauf.

Das Seminarprogramm „Führungswerkstatt: Business-Knigge“ startet am 6. Oktober 2023 und endet nach 16 bundesweiten Online-Veranstaltungen am 6. November 2023. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ikk-classic.de/knigge23

Präsentation der Frisurenmode abgesagt

Die alljährlich im Herbst im GOP in Bad Oeynhausen stattfindende Frisurenmode-Präsentation der beiden heimischen Friseur-Innungen war dieses Mal für den 25. Septmber 2023 geplant – und musste jetzt kurzfristig abgesagt werden. Näheres dazu ist den Innungsbetrieben bereits mit Rundschreiben mitgeteilt worden. „Wir bedauern das sehr und würden uns freuen, unsere Gäste bei der nächsten Veranstaltung wieder begrüßen zu dürfen“, heißt es seitens der Organisatoren. Wer bereits Karten gekauft oder reserviert hat, wird direkt benachrichtigt und bekommt das Geld selbstverständlich erstattet.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bremst Wohnungsbauprojekte aus

Bislang konnten Freiflächen einer Gemeinde außerhalb des Siedlungsbereichs in beschleunigten Verfahren für Wohnungen überplant werden. Möglich war dies durch Paragraf 13b des Baugesetzbuches. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun vor Kurzem, dass dieser Paragraf europarechtswidrig ist. In Folge sind keine beschleunigten Planungsverfahren mehr möglich, was viele Wohnungsbauprojekte bei den Kommunen verschleppt, warnt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe:

Die Entscheidung kommt aus dessen Sicht zur absoluten Unzeit. 80 Prozent des Wohnungsbaus in Deutschland leisten die baugewerblichen Betriebe. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer berichten: Der Wohnungsbau steckt in einer tiefen Krise. Seit Monaten gehen die Baugenehmigungen und Aufträge zurück, die Baukonjunktur leidet und in Folge wird die Lage für Mieterinnen und Mieter immer schwieriger.

Für kleine und mittlere Bauunternehmen, aber auch für die kommunale Wohnungsplanung, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts immense negative Folgen. Planungen für Wohnungsneubauten werden sich mindestens stark verzögern, wenn nicht sogar ganz von ihnen abgesehen wird. Bereits laufende Vorhaben im Wohnungsbau geraten ins Stocken.

Der Ball liegt jetzt bei Bund und Ländern, für die Kommunen schnellstens einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Da es sich um eine Bundesregelung handelt, steht einer europarechtskonformen Neuregelung nichts im Weg.

„Handwerker-Widerruf“ gescheitert

Ein interessantes Urteil zum Widerrufsrecht in Verbraucherverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt: Wer sich von einem Hand­wer­ker ein An­ge­bot ma­chen lässt, die­ses am nächs­ten Tag te­le­fo­nisch an­nimmt, und nach Aus­füh­ren der Ar­bei­ten den Ver­trag wi­der­ruft, be­kommt sein Geld nicht zu­rück. So­bald An­ge­bot und An­nah­me zeit­lich und räum­lich aus­ein­an­der­fal­len, be­steht laut BGH kein Wi­der­rufs­recht. Über das Urteil vom 6. Juli 2023 (Az. VII ZR 151/22) berichtet beck-aktuell.

Rund 500 Absolventen und Gäste auf zentraler Freisprechungsfeier

Die erste große Freisprechungsfeier der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland seit dem Jahr 2020 stieß auf großes Interesse: Rund 500 Absolventen und Gäste füllten den Saal des Schützenhofes in Herford. Wie Kreishandwerksmeister Ulrich Birkemeyer in seiner Begrüßung betonte, wurde damit erstmals zu einer zentralen Freisprechungsfeier für alle neuen Fachkräfte eingeladen, die seit Dezember ihre Prüfungen bestanden haben. 179 Absolventen aus dem Wittekindsland (Kreis Herford und Kreis Minden-Lübbecke) waren angemeldet und wurden feierlich vom Kreishandwerksmeister losgesprochen.

Seinen Worten zufolge sind die neuen Fachkräfte mit dem Gesellenbrief bereit für mehr Verantwortung – für die eigenen Arbeiten, aber auch für andere Mitarbeiter. Und da es im Handwerk niemals Langeweile gibt, empfahl er den Gesellinnen und Gesellen, sich weiter zu qualifizieren. „Handwerker sind Macher und praktische Alleskönner.“ Sie seien ein Teil des wirtschaftlichen Erfolgs in unserem Land, Teil der Zukunft und Teil der Klimawende, da diese ohne Handwerker gar nicht möglich sei.

Dem pflichtete Jürgen Müller, Landrat des Kreises Herford, bei und verdeutlichte: Selbst wenn wie derzeit dunkle Wolken am wirtschaftlichen Horizont erschienen – sicher sei, dass Handwerker immer gebraucht würden. Handwerker seien wichtig für die ortsnahe Versorgung der Menschen nicht nur mit Lebensmitteln, sondern auch mit Dienstleistungen und technischem Wissen und Können. „Die Menschen verlassen sich auf die Hilfe und das Können der Handwerker – oft, ohne dass es ihnen bewusst ist.“ Und Stefan Becker, Schulleiter des Berufskollegs Lübbecke, erinnerte die Absolventen daran, dass sie bereits als Azubis begehrt waren und es als Gesellen weiterhin sind. Abschließend fasste Martina Hannen, Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft zusammen: „Willkommen mitten in der Heimat des Handwerks!“

Wachstumschancengesetz: Baugewerbe kritisiert heutiges Veto scharf

Die Bundesregierung muss wegen eines Vetos der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) das für heute geplante Steuerpaket verschieben. Dazu heißt es aus dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe, in dem auch das Bauhandwerk mitwirkt: „Das heutige Veto ist unverantwortlich. Was jeder weiß, sollte sich langsam im Kabinett rumgesprochen haben: Bevor etwas verteilt werden kann, muss es erwirtschaftet und erarbeitet werden. Einen starken Sozialstaat gibt es nicht ohne ein starkes wirtschaftliches Fundament.“

Aus Sicht der Bauverbände rutscht Deutschland damit entgegen allen anderen wesentlichen Industrieländern weiter in Richtung Rezession. Es drohe ein Wohlstandsverlust.

Häuslebauer und Baubranche erwarten, dass das Wachstumschancengesetz so schnell wie möglich auf den Weg gebracht wird und beim Baugipfel im September mit dem Bundeskanzler eine starke Baukomponente kommt. In der aktuellen Wohnungsbaukrise, die sich mehr und mehr auf den gesamten Bau auszubreiten droht, werden endlich echte Investitionsimpulse erwartet.

Meldung von Arbeitsunfällen wird digitalisiert

Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. Das ist die Konsequenz der Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. In der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.

Neben der Digitalisierung der Meldungen wurden mit der Novellierung des UVAV weitere Änderungen umgesetzt. Es kommen neue Meldeinhalte hinzu wie zum Beispiel:

– die Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Einträge „Divers“ und „keine Angabe“
– die Angabe, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts eingetreten ist
– die Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt
– die Angabe, ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.

Die in der Übergangsfrist noch gültigen Musterformulare der vormaligen UVAV werden nicht um alle neuen Meldeinhalte ergänzt. Sie nehmen lediglich die Inhalte 1. und 2. neu auf. Diese Musterformulare werden zum 1. Oktober 2023 ergänzt und noch bis zum 31.12.2027 im Internet bereitgestellt.

Für die digitale Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stehen bereits vollumfänglich die für Unternehmen erforderlichen digitalen Formulare im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung oder über das Onlineangebot des jeweiligen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung. Für die ärztliche Anzeige über den Verdacht auf eine Berufskrankheit wird derzeit an einem digitalen Übertragungsweg gearbeitet.

Die digitalen Meldeformulare werden gestaffelt ergänzt und ab dem 1.10.2023 mit den Inhalten zu 1. und 2. aktiv geschaltet beziehungsweise ab dem 1.1.2024 mit dem vollumfänglichen Datensatz der neuen UVAV.

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft Ende Juni aus

Die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30. Juni 2023 aus. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde vom Gesetzgeber aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise beschlossen. Während der Pandemie konnte so die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden. Insgesamt ist die Inanspruchnahme im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken. Auch die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld gehen zurück.

Vom 1. Juli 2023 an gelten für den Bezug von Kurzarbeitergeld deshalb wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Dann müssen wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sein, bis Ende Juni sind es zehn Prozent in Verbindung mit einem Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können nicht mehr über die Kurzarbeit unterstützt werden.

Zudem müssen Betriebe ab Juli 2023 zuerst wieder negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Das bedeutet, dass Betriebe ab Juli 2023 sowohl bei erstmaligem als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen wieder Minusstunden aufbauen müssen. Ist dies ausgeschöpft, kann für darüberhinausgehende Arbeitsausfälle das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dafür muss eine Regelung im Betrieb bestehen, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt.

Kabinett beschliesst Handwerkerausnahme

Gestern hat das Bundeskabinett das 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit werden Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen. Ausgenommen davon bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 t.

Die Baugewerke haben immer gefordert, dass die Maut-Ausweitung nicht für Handwerkerfahrzeuge gelten darf, die Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann. Das Kabinett hat diese Handwerkerausnahme nun bestätigt und so eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft und das gesamte Handwerk verhindert. Viele Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer atmen ob der guten Nachricht aus dem Kabinett schon vorsichtig auf und hoffen, dass die Handwerkerausnahme von der Maut auch im parlamentarischen Verfahren bestätigt wird. Klar ist: Die Handwerkerausnahme muss bleiben!

Ideenschmiede in Spenge am 16. Juni

„Ausbildung aus einem Guss“ lautet das Motto der Ideenschmiede in Spenge, die am kommenden Freitag, 16. Juni, um 12 Uhr beginnt. Rund um die Charlottenburg können sich künftige Schulabgehende bis 18 Uhr einen Überblick verschaffen, was sich unter anderem im Handwerk Interessantes erlernen lässt. Zu den Veranstaltern der Ideenschmiede gehören die Handwerkerkskammer OWL wie auch die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland und weitere Organisationen.

Kreishandwerkerschaft am 7. Juni geschlossen

Aufgrund einer internen Veranstaltung bleiben die Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland am Mittwoch, 7. Juni 2023, ganztägig geschlossen. Weiterhin in den Bildungszentren durchgeführt werden allerdings die angesetzten bzw. laufenden Prüfungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „KH“ bitten um Verständnis und Beachtung.

Menü