Kreishandwerkerschaft am 7. Juni geschlossen
Aufgrund einer internen Veranstaltung bleiben die Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland am Mittwoch, 7. Juni 2023, ganztägig geschlossen. Weiterhin in den Bildungszentren durchgeführt werden allerdings die angesetzten bzw. laufenden Prüfungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „KH“ bitten um Verständnis und Beachtung.
333 Interrailtickets für Azubis – bis 31. Mai bewerben
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verlost 333 Interrail-Tickets für Reisen quer durch Europa. Teilnehmen können Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Bewerbungsphase zwischen 18 und 27 Jahren alt sind, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und eine Berufs(fach)schule in Nordrhein-Westfalen besuchen. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, gilt es, fünf Fragen eines Online-Quiz richtig zu beantworten. Das Quiz und die Fragen sind unter https://mbei.nrw/azubigoeu verfügbar. Aber Achtung: Die Bewerbungsphase für die zweite Auflage von #AzubiGoEU endet am 31.05.2023!
Nationalmannschaft sucht neue Talente
Die Zimmerer-Nationalmannschaft ist auf der Suche nach neuen Talenten, die Spaß am Zimmererhandwerk haben, gerne schiften, motiviert sind und sich gerne mit anderen Zimmerern bei internationalen Wettbewerben messen. Beim Zimmerer Contest 2023 können sich talentierte junge Zimmerinnen und Zimmerer bis 20 Jahre für die Aufnahme in die Zimmerer-Nationalmannschaft empfehlen. Der Zimmerer Contest findet von Montag, 7. August, bis Freitag, 11. August 2023, in Ansbach (Bayern) statt. Interessierte Zimmerinnen und Zimmerer können sich noch bis zum 30. Juni 2023 um eine Teilnahme bewerben.
Die Zimmerer-Nationalmannschaft besteht aus den besten jungen Gesellinnen und Gesellen des Zimmererhandwerks und wird jedes Jahr aufs Neue zusammengestellt. Im Rahmen des Zimmerer Contest können sich junge Talente bis 20 Jahre für einen der begehrten Plätze im Team der Zimmerer-Nationalmannschaft qualifizieren. Der Zimmerer Contest, der zusätzlich zum Auswahlverfahren über die Deutschen Meisterschaften stattfindet, vergrößert so den Talentpool für die Zimmerer Nationalmannschaft.
Noch bis zum 30. Juni 2032 können sich interessierte Nachwuchszimmerinnen und -zimmerer für die Teilnahme am Zimmerer Contest 2023 bewerben. Der Zimmerer Contest umfasst einen viertägigen Schiftkurs und eine eintägige Wettbewerbsaufgabe. Die Teilnahme am Schiftkurs ist kostenfrei. Anfallende Kosten für die Übernachtung sowie für das Frühstück werden von Holzbau Deutschland übernommen. Die An- und Abreise ist von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular zum Download ist zu finden unter www.zimmerer-nationalmannschaft.de/zimmerer_contest/zimmerer_contest_2023/.
Dringender Bürokratieabbau: 32 konkrete Vorschläge des Bäckerhandwerks
Das Bäckerhandwerk fordert schon lange: Die Ampel-Koalition muss die Unternehmen von überbordender Bürokratie befreien und das versprochene Bürokratieentlastungspaket zügig auf den Weg bringen. Dafür hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks jetzt 32 konkrete Vorschläge gemacht, die schnell umsetzbar sind.
Die Bürokratie hat für kleine und mittelständische Unternehmen in den vergangenen Jahren ein Ausmaß erreicht, das von vielen nicht mehr zu bewältigen ist und für viele Betriebe sogar existenzbedrohend wirkt. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat daher nun erneut konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau gemacht, die von der Bundesregierung schnell umsetzbar sind. „In Gesprächen mit Betrieben hören wir zunehmend, dass die in den letzten Jahren entstandene Bürokratielast erdrückend sei und als nicht mehr hinnehmbar empfunden wird. An unserer Basis wird mittlerweile die Forderung erhoben, die aktuellen Gesetze um 30 % zu reduzieren, um wirtschaftlich arbeiten zu können“, so Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes.
Das bekräftigt auch die amtierende Brotbotschafterin und MIT-Vorsitzende Gitta Connemann: „Das Problem für die Betriebe ist oft nicht die einzelne Regelung. Die Summe an Auflagen, Gebühren und Verboten macht den Bäckereien das Leben schwer. Anschreiben von Behörden werfen häufig mehr Fragen auf, als dass sie Anworten geben. Gerade für kleinere Betriebe ist das kaum zu schultern. Handwerksbetriebe sind in der Regel personell nicht breit aufgestellt. Denn das Geld wird in der Backstube verdient – nicht am Schreibtisch.“
Michael Wippler bestätigt: „Die Dosis macht bekanntlich das Gift. Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe benötigen in der aktuellen Situation der erheblich gestiegenen Energie-, Rohstoff- und Personalkosten, der Inflationsentwicklung und des Fachkräftemangels dringend weitere, spürbare Entlastungen. Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau haben leider keine spürbare Erleichterung für den Mittelstand gebracht.“
Eine Entschlackungskur für die Bürokratie
Der Zentralverband fordert daher, dass die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag verabredete weitere Bürokratieentlastungsgesetz zügig auf den Weg bringt und damit spürbar die bürokratischen Belastungen der Betriebe abbaut. „Das Bäckerhandwerk braucht endlich eine wirksame Entschlackungskur in Sachen Bürokratie“, fordert Wippler.
Dazu hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks der Bundesregierung jetzt 32 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt. Zum Teil werden Änderungen in Gesetzen und Verordnungen des Bundes vorgeschlagen, zum Teil Änderungen im EU-Recht, für die sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene einsetzen sollte. Hier eine Auswahl:
– Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge abschaffen
– Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Laufen bringen
– Unsinnige Pflichten bei der Lizensierung von Verpackungen streichen
– EU-Verpackungsverordnung KMU-gerecht umsetzen
– Allergeninformation der Verbraucherinnen und Verbraucher modern ausgestalten
– Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen
– Jegliche Vorhaben auf Bundes- und EU-Ebene, die zusätzliche Belastungen für die Betriebe mit sich bringen, stoppen
Die komplette Liste der Vorschläge wurde an die zuständigen Bundesminister, das Bundeskanzleramt sowie Bundestagsabgeordnete versandt.
Online-Workshop für Führungskräfte im Handwerk
Gerade noch auf der Baustelle oder bei der Kundschaft im Einsatz, nun für das Management zuständig? Doch welche Eigenschaften sollte man als frisch gebackene Führungskraft eines Handwerksbetriebs eigentlich mitbringen? Die IKK classic gibt Starthilfe, damit der Einstieg als Führungskraft erfolgreich gelingt.
Was macht gute Führung aus? Was ist bei zielgerichteter Kommunikation wichtig? Welche Eigenschaften sind für Leitungspositionen unerlässlich?Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert das Online-Programm Führungswerkstatt: Fit for Business der IKK classic.
Die Basis des von Coaching-Profis durchgeführten Seminarprogramms bildet jeweils ein zweistündiger interaktiver Online-Workshop. Ergänzend dazu erhalten Teilnehmende exklusiven Zugang zur IKK-Lernplattform mit weiterführenden Videos und Selbsttests. Unterstützende Arbeitsblätter und Checklisten für die tägliche Praxis gibt es obendrauf.
In der Zeit vom 13. März 2023 bis zum 23. Mai 2023 finden 19 bundesweite Onlineveranstaltungen „Führungswerkstatt: Fit for Business“ statt. Interessierte können sich ihren Wunschtermin aussuchen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Weitere Informationen und die Anmeldung gibt es auf www.ikk-classic.de/ffb23.
Teilnahme an Forschungsprojekt zu Notfallpsychologie erbeten
Eine Forschungsgruppe an der SRH Hochschule für Gesundheit in Gera führt in Kooperation und mit Unterstützung der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und weiteren Partnern ein Forschungsprojekt zur bundesweiten betrieblichen Notfallprävention und Notfallpsychologie nach Akutereignissen durch. Dafür ist es wichtig, dass möglichst viele Betriebe, Unternehmen, Betriebsinhaber und im Arbeitsschutz tätige Fach- und Führungskräfte mitwirken.
Worum geht es?
Notfälle können alle Unternehmen betreffen und neben menschlichem Leid auch hohe Kosten verursachen. Notfälle im Arbeitskontext sind zum Beispiel schwere oder tödliche Arbeits- und Wegeunfälle, medizinische Notfälle oder verbale bzw. körperliche Gewalttaten.
In dem bundesweiten Forschungsprojekt interessiert die Wissenschaftler im Besonderem, wie und ob neben physischen Gesundheitsgefährdungen auch potenzielle psychische Gesundheitsgefährdungen Beachtung finden und welche Maßnahmen in der Praxis ergriffen werden.
Psychische Erkrankungen sind beispielsweise eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Fehltage im Job, daher ist dieses Thema betrieblich sowie gesamtgesellschaftlich von großer Bedeutung.
Ziel der Forschung ist eine bundesweite Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes der psychosozialen Notfallprävention über alle Betriebe, Unternehmensgrößen, Branchen, BGs und Bundesländer hinweg sowie die Ableitung von Empfehlungen zur Optimierung der Versorgungsangebote.
Der Fragebogen hat 24 Fragen und das Ausfüllen dauert ungefähr 15 Minuten. Der Fragebogen ist zu finden unter https://psnvu.limesurvey.net/555550
Die Befragung läuft bis zum 31. März 2023. Selbstverständlich werden die Daten anonym erfasst und verarbeitet.
Als Dankeschön für die Teilnahme erhalten alle Teilnehmenden nach der Beantwortung die Möglichkeit zur Teilnahme an einem kostenfreien Workshop zum Thema „Möglichkeiten und Maßnahmen zur psychosozialen Notfallversorgung in Unternehmen“. Die Termine und Zugangsdaten werden auf der vorletzten Seite des Fragebogens angezeigt.
Wissenwertes zur elektronischen AU-Bescheinigung
Seit 1. Oktober 2021 wird stufenweise die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) in Deutschland eingeführt. Ziele sind Bürokratieabbau, keine Medienbrüche bei der Bearbeitung von Krankheitsdaten sowie weniger Verwaltungskosten im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft. Im Zuge dessen gilt für Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2023, dass sie selbst aktiv werden und auf elektronischem Weg die AU-Daten ihrer Beschäftigten bei den Krankenkassen abrufen müssen: Seither erhalten Arbeitgeber keinen „gelben AU-Schein“ mehr. Deren Arbeitnehmer sind aber, wenn sie erkranken, wie bisher verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unverzüglich zu melden und ihn über die voraussichtliche Krankheitsdauer zu informieren. Wie das neue Verrfahren läuft, darüber informiert die ikk classic in zwei dokumenten, die hier zum Download bereit liegen.
Weltfrauentag: Werbung für mehr Frauen im Handwerk
Der morgige 8. März ist Weltfrauentag. Ein Tag, an dem wir auf die Situation aller Frauen blicken – in allen Lebensbereichen. Die Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Herford, Annette Budzynski, blickt dabei auf den Arbeitsmarkt und stellt fest: Auch im Jahr 2023 sind Frauen in Handwerksberufen noch unterrepräsentiert.
86,1 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Handwerksberufen in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke im Juni 2022 waren Männer. Frauen waren mit 13,9 Prozent somit stark unterrepräsentiert. „Und das zieht sich durch viele Handwerksberufe. Ausnahmen sind Bereiche wie das Friseurhandwerk, Kosmetiker, Reinigung oder Modedesigner“, weiß Annette Budzynski.
Frauen in anderen Handwerksberufen sind nur selten zu finden. Doch woran liegt das? „Natürlich kann es mit den individuellen Berufswünschen der einzelnen Frauen zusammenhängen. Da sollte man auch niemanden zu einer beruflichen Laufbahn zwingen. Der falsche Beruf macht sowohl Mitarbeiterin als auch Arbeitgeber unglücklich. Ich bin aber der Überzeugung, dass gesellschaftlich festgefahrene Rollenbilder und klischeehafte Vorstellungen über bestimmt Berufe auch eine wesentliche Rolle dabei spielen, warum der Anteil von Frauen in Handwerksberufen sehr gering ist und auch kaum ansteigt“, so die Expertin.
So ließe sich beobachten, dass Frauen zum Beispiel weniger körperliche Arbeit zugetraut würde: „Dabei bin ich der Überzeugung: Frauen haben auch handwerkliches Potenzial. Zumal sich die Tätigkeiten durch den technischen Fortschritt in den letzten Jahrzehnten zum Teil deutlich erleichtert haben. Frauen wegen geringen körperlichen Nachteilen den Zugang zum Berufsfeld, wenn in den meisten Fällen auch unbewusst, zu erschweren ist schlichtweg falsch.“ Damit kritisiert Budzynski aber nicht, wie vielleicht naheliegen würde, nur die Arbeitgeber. Vielmehr geht es ihr um die Einstellung der gesamten Gesellschaft: „Tatsächlich glauben viele Frauen selbst, dass sie nicht dazu in der Lage wären, diese Aufgaben zu bewältigen. Einige bewerben sich dann erst gar nicht auf den handwerklichen Traumberuf. Die Sache ist also ein gesamtgesellschaftliches Problem.“
Hinzu kämen bei Frauen, die dann wirklich in Handwerkbetrieben anfangen, gegebenenfalls die Herausforderungen, die sich bei Tätigkeiten in Männerberufen ergeben können: „Es ist nicht leicht, sich als einzige Frau in einer Männerdomäne zu behaupten. Andersherum übrigens auch nicht – aber das Handwerk ist nun mal in großen Teilen mit männlichen Beschäftigten besetzt und nicht anders herum. Die bereits erwähnten gesellschaftlichen Vorurteile über die Leistungsfähigkeit von Frauen finden sich manchmal natürlich auch im Kollegium wieder, was den Arbeitsalltag nicht erleichtert“, so Budzynski.
Deshalb appelliert die Expertin an alle Menschen: „Frauen sind nicht die schlechteren Handwerker! Bei den Frauen schlummert großes Fachkräftepotenzial, dass es zu erschließen gilt. Ohne Vorurteile! Frauen selbst sollten nicht an ihren Fähigkeiten zweifeln. Wenn man einen Job machen will, sollte man das auf jeden Fall auch probieren – oft schlummern in einem unerwartete Talente.“
Der Weltfrauentag ist der letzte und wohl bekannteste von drei Aktionstagen Anfang März, die Frauen in den Fokus stellen: Am 1. März fand bereits der Equal Care Day statt, am 7. März der Equal Pay Day. Aufgrund der Wichtigkeit dieser Thematik beteiligt sich Annette Budzynski deshalb auch an den Aktionstagen „Frauen 2023“ der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen im Kreis Herford. Gemeinsam mit der Beauftragten für Chancengleichheit des Jobcenters Kreis Herford, Anette Kuhn, bietet sie Veranstaltungen an. Am Dienstag, den 14. März, um 15 Uhr sowie am Mittwoch, den 15. März um 10 Uhr gibt es im Foyer des Elsbach-Hauses in Herford Informationen zum beruflichen Ein- und Umstieg. Die Vorträge der Beauftragten für Chancengleichheit und der Gleichstellungsstelle Herford richten sich besonders an geflüchtete Frauen und Migrantinnen. Eine kostenlose Ausstellung zum Thema „Geschichten, die Frauen Mut machen“ rahmt das Programm ein.
Mehr als 250 neue Fachkräfte
Insgesamt mehr als 250 Gesellinnen und Gesellen sind aus den Prüfungen der vergangenen Wochen als neue Fachkräfte des heimischen Handwerks hervorgegangen. Geprüft wurde in zwölf Gewerken. Zahlenmäßig am stärksten vertreten sind die Absolventen in den Bereichen Kfz (89), SHK (44) und Elektro (41) im Wittekindsland. Was vor allem auch darauf zurückzuführen ist, dass die Berufsausbildung in diesen Handwerksbereichen regulär dreieinhalb Jahre beträgt und somit die „Winterprüfungen“ den Schwerpunkt der Prüfungsaktivitäten bilden.
Aktualisierte Muster-Widerrufsbelehrungen des ZDH
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Das Widerrufsrecht ist die in der Praxis wichtigste Besonderheit im Vergleich zu Verträgen mit Firmen und öffentlichen Auftraggebern. Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Dies sollten vor allem solche Handwerksbetriebe berücksichtigen, die mit Verbrauchern am Telefon, per E-Mail oder außerhalb ihrer Geschäftsräume Verträge schließen.
Daher empfiehlt der ZDH den Handwerksbetrieben, Verbrauchern zusammen mit einer Musterbelehrung auch das vom ZDH zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular auszuhändigen. Sofern möglich, sollten Handwerksbetriebe die beauftragten Arbeiten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ausführen. Andernfalls muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass er die bis zum Widerruf geleistete Arbeit zu vergüten hat.
Die Belehrung, das Muster-Widerrufsformular und die Vereinbarung von Wertersatz müssen formelle Anforderungen erfüllen. Der ZDH stellt solche Muster zur Verfügung und rät dringend davon ab, die Muster umzuformulieren oder zu verändern. In Zweifelsfällen bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen sollte das Beratungsangebot der Kreishandwerkerschaft und ihrer Innungen in Anspruch genommen werden.
Der ZDH hat die Muster kürzlich erneut angepasst. Die Erforderlichkeit hierzu ergab sich aus dem praktischen Bedürfnis, verschiedene Vertragstypen sowie deren gesetzliche Anforderungen exakter abzubilden. Unter diesem Link des ZDH sind die auf verschiedene Vertragstypen zugeschnittenen Muster-Widerrufsformulare zu finden – wie auch eine Anleitung zur Unterscheidung des jeweiligen Vertragstyps.
Warnung vor Fake-E-Mails
Die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland weist auf eine Warnung der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) hin. Die IHK warnt vor Fake-E-Mails, in denen ihre Mitgliedsunternehmen aufgefordert werden, einen „digitalen IHK-Schlüssel“ zu beantragen. Die E-Mails seien sogar mit dem aktuellen DIHK-Logo versehen.
Angeblich könnten mit dem Schlüssel „sicher die Dienstleistungen der Handelskammer genutzt werden“. Einen solchen „digitalen IHK-Schlüssel“ gibt es nicht, stellt die IHK klar. Falls bis zum angegebenen Stichtag kein Antrag gestellt werde, heißt es in den Fake-E-Mails, würde „die Gesellschaftsform als inaktiv“ gestellt und es bestehe kein „Anspruch mehr auf eine Eintragung bei der Handelskammer“. Die IHK rät unbedingt davon ab, der Aufforderung des Absenders zu folgen, die enthaltene Schaltfläche anzuklicken („um Ihre Identität zu bestätigen und Einblick in Ihren Fall zu erhalten“). Dann würde ein Formular geöffnet, in dem das Unternehmen seine Daten ausfüllen und absenden soll. Am besten ist es laut IHK, derartige E-Mails zu ignorieren, nichts anzuklicken und erst recht keine Daten zu übermitteln.
3.000 Euro steuerfreie Prämie bis 2024 möglich
Seit Oktober 2022 ist eine befristeten Auszahlung einer steuer- und sozialabgabenfreien Prämie zum Inflationsausgleich möglich. Demnach können Handwerksbetriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Sonderzahlung in Höhe von maximal 3.000 Euro pro Beschäftigten finanziell unterstützen. Diese Prämie dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von ihrem Arbeitgeber erhalten – und zwar bis zum 31. Dezember 2024. Das heißt: Wer in 2022 bereits 3.000 Euro als Prämie erhalten hat, kann 2023 oder 2024 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.
Die Prämie muss als Inflationsausgleichsprämie gekennzeichnet sein, der Arbeitgeber muss das im Lohnkonto kennzeichnen. Dabei sind auch gestaffelte Zahlungen gestattet: Hat ein Arbeitgeber beispielsweise seiner Mitarbeiterin 2022 eine Prämie von 1.000 Euro gewährt, kann diese Mitarbeiterin noch bis 31. Dezember 2024 weitere Prämienzahlungen in Höhe von insgesamt 2.000 Euro erhalten. Aber hat der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin 2022 keine Prämienzahlung überwiesen, darf er bis 31. Dezember 2024 noch die vollen 3.000 Euro ausschöpfen. Ferner gilt: Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils anderen Arbeitgebern hat, darf die Prämienzahlung von bis zu 3.000 Euro für jedes Arbeitsverhältnis erhalten, auch innerhalb eines Kalenderjahres.
Geht die Prämienzahlung erst im Januar 2025 auf dem Konto der Mitarbeiterin ein, so greift die Steuerbefreiung nicht mehr. Die Folge: Die Prämie ist lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig. Wird die Prämie als Sachzuwendung geleistet, sollte die Arbeitnehmerin den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen.
Quelle: VLH
(Quelle: VLH)
Jörg Dittrich ist neuer Präsident des ZDH
Das Handwerk hat einen neuen Präsidenten: Jörg Dittrich, Dachdeckermeister aus Dresden und dortiger Präsident der Handwerkskammer. Auf dem Deutschen Handwerkstag in Augsburg wurde er am 8. Dezember mit überwältigender Mehrheit von der ZDH-Vollversammlung in das Amt gewählt. Dittrich löst zum 1. Januar 2023 Hans Peter Wollseifer ab, der neun Jahre als ZDH-Präsident die Belange des Handwerks vertreten hat.
Termindruck bei Kfz-Zulassung zu erwarten
Von einem Zulassungsschub bei neuen Pkw im Dezember 2022 geht der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) aus. Hauptgründe dafür sind insbesondere das Auslaufen des Umweltbonus für Plug-in-Hybride (PHEV) zum 31.12.2022 sowie die verringerte Förderung von rein elektrischen Fahrzeugen (BEV) vom 1.1.2023.
Alle heimischen Autohändler versuchen, vorher noch so viele Fahrzeuge wie möglich auszuliefern, heißt es seitens der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland. Daher ist es für die Händler und heimischen Kunden extrem wichtig, dass auch die Kfz-Zulassungsstellen in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke insbesondere zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet sind. Denn wer als Kunde noch eine Förderung auf Grundlage der bis zum 31.12.2022 geltenden Bedingungen beantragen will, kann das erst nach der Zulassung machen und muss dann auch noch in diesem Jahr den Online-Förderungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
Anregungen für mehr Energieeffizienz im Handwerk
Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen des Handwerks dabei, Ansätze für Energieeffizienzmaßnahmen und den sinnvollen Einsatz von erneuerbaren Energien im Betrieb zu finden. Diese Ansätze wurden in verschiedenen Instrumenten zusammengefasst, die unter https://www.energieeffizienz-handwerk.de/ zu finden sind.
Unter den Rubriken Broschüren, Flyer, Energiebuch, Poster, Gewerkesteckbriefe und Videos gibt es Anregungen zur Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen. Diese Instrumente können als „Energieberater“ ein hilfreiches Werkzeug in der Beratung sein und interessierten Betrieben einen ersten Überblick über die Möglichkeiten und den Aufwand von Energieeinsparmaßnahmen verschaffen. Um Handwerksbetriebe beispielsweise bei der Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz zu unterstützen, wurde das bundesweit einheitliche Energiebuch entwickelt. Hier können die wichtigsten betrieblichen Energiedaten planvoll erfasst, zentral gesammelt und einfach ausgewertet werden. Damit stehen alle energetisch relevanten Daten zukünftig „mit einem Griff“ zur Verfügung und können jederzeit unkompliziert als Entscheidungsbasis für künftiges Handeln genutzt werden.
Und mit den Gewerkesteckbriefen lassen sich auf einen kurzen Blick bereits die häufigsten Energieverbräuche in den einzelnen Gewerken ersehen – wie auch Ansätze, wie diese zu verringern sind. Ferner eigenen sich die Gewerkesteckbriefe als Einstieg für ein erstes Beratungsgespräch. Handwerksbetriebe können sich so einfach einen ersten Überblick über Maßnahmen zur Kosteneinsparung verschaffen.
Lkw-Maut: Handwerkerausnahme muss bleiben
Aktuell gilt in Deutschland bezüglich der LKW-Maut eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t. Das muss auch künftig so bleiben, fordert der Zentralverband Deutschen Baugewerbe, anlässlich der heutigen Befassung des Verkehrsausschusses mit der Maut.
Auch wenn heute der Verkehrsausschuss des Bundestags in einem ersten Schritt nur über die Anpassung der Mauthöhe diskutiert, muss an die Notwendigkeit erinnert werden, die Handwerkerausnahme beizubehalten. Denn ab dem Jahr 2024 sollen nach dem Willen der Bundesregierung Fahrzeuge ab 3,5 t grundsätzlich mautpflichtig werden.
Der Zentralverband erinnert in diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag, in dem vereinbart ist, dass lediglich Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen werden sollen. Für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, um es dort selbst zu verbauen, muss auch künftig die Handwerkerausnahme gelten. Alles andere wäre eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft.
1. Handwerkertag beim HEV
Nach dem großen Erfolg der Sportler- und Studententage im Rahmen der bisherigen Saison des Herforder Eishockey Vereins (HEV), findet am Freitag, 11.11.2022 (Anpfiff: 20.30 Uhr) der 1. Handwerkertag des HEV in der IMOS Eishalle Im Kleinen Felde in Herford statt. Eingeladen sind alle Handwerksbetriebe, die sich vorab per Mail unter Angabe der Namen aller Teilnehmer registriert haben. Zu genießen gibt es einen spannenden Eishockeyabend als Abschluss einer Arbeitswoche mit Kollegen und Kolleginnen zur besten Eishockey-Primetime bei freiem Eintritt. Der Veranstalter freut sich auf viele Handwerker in Arbeitskleidung, die dadurch ebenfalls Teamgeist zum Ausdruck bringen – als Ergänzung zu den Teams auf dem Eis.
Wer möchte, kann vorab bereits Getränke- und Speisenmarken für alle anzumeldenden Mitarbiterinnen und Mitarbeitern erwerben (die für die gesamte Saison ihre Gültigkeit behalten) und auf diese Weise seinen Mitarbeitern neben zusätzlicher Wertschätzung einen angenehmen Abend ermöglichen. Anmeldungen und Bestellungen von Verzehrmarken sind möglich per E-Mail an
Inflationsausgleichsprämie ermöglich Arbeitgebern steuerfreie Zahlungen
Die Inflationsrate in Deutschland hat im September 2022 den höchsten Stand der deutschen Nachkriegsgeschichte erreicht und ein Ende der Fahnenstange scheint vorerst nicht in Sicht. Lohnerhöhungen helfen nur bedingt, denn je nach Steuerklasse fließt ein erheblicher Teil des Lohns in Steuern und Sozialabgaben. Anders bei der aktuell von der Bundesregierung beschlossenen Inflationsausgleichsprämie. Diese können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in Höhe von bis zu 3.000 Euro völlig steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren und die finanzielle Belastung dadurch zumindest punktuell etwas abfedern. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie die Inflationsausgleichsprämie brutto für netto vereinnahmen können. Auch für den Arbeitgeber selbst fallen keine Lohnnebenkosten an.
Begünstigt sind alle Bar- und Sachleistungen, die nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung und bis zum 31. Dezember 2024 gewährt werden. Analog zur Corona-Prämie können dabei die maximal 3.000 Euro in einem Betrag oder auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden. Der Gesetzentwurf sieht keine Begrenzung auf das erste Dienstverhältnis oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vor. „Damit kann die Inflationsausgleichsprämie auch an Arbeitnehmer in einem Zweitjob, an geringfügig beschäftigte Mini-Jobber, an Teilzeitbeschäftigte und auch an Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei gezahlt werden“, erläutert Rechtsanwalt und Steuerberater Dietrich Loll. „Bei Zahlungen an nahe Angehörige und Gesellschafter-Geschäftsführer ist aber wie immer der Fremdvergleichsgrundsatz zu beachten und daher besondere Sorgfalt geboten.“
Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass die Zahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.
Wenn die Zusätzlichkeitskriterien verletzt werden, sind die Zahlungen der Lohnsteuer zu unterwerfen und anfallende Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. „Das kann Arbeitgeber finanziell stark belasten, da Verstöße meist erst nach Monaten bemerkt werden und Arbeitgeber dann den Arbeitnehmeranteil nicht mehr vom Arbeitnehmer nachfordern können, sondern die kompletten Sozialversicherungsbeiträge allein zu tragen haben“ warnt Dietrich Loll.
Löcher in Transporter durch mutmaßlichen Beschuss?
Ist auf den Transporter von Zimmerer- und Dachdeckermeister Marco Seemann geschossen worden? Für den Inhaber der Engeraner Firma „Holzbau
Seemann“ ist dies die einzige schlüssige Erklärung dafür, warum in der Scheibe der Fahrertür ein dickes Loch klafft. Und auch im Blech der seitlichen Schiebetür seines Fahrzeugs – ebenfalls auf der Fahrerseite – ist ein Loch zu finden, dass auf ein durchschlagendes Geschoss schließen lässt.
Am Dienstag gegen 17 Uhr hatte Seemann einen Anruf von einem Mitarbeiter bekommen, der von den Beschädigungen am Fahrzeug berichtete. Der Transporter stand an einer Baustelle an der Papendiekstraße in Bünde. Dort saniert Seemanns Firma das Dach eines Privathauses. Entsprechend hat der Transporter an der Baustelle geparkt. Da es sich aus Sicht des Mitarbeiters wie auch von Marco Seemann um Einschusslöcher handeln könnte, wurde die Polizei verständigt. Diese konnte zwar keine Projektile finden, ging der Sache aber sofort weiter nach und befragte erreichbare Nachbarn. Als Tatzeit wurde 10 bis 17 Uhr protokolliert.
Seemann kann sich als Motiv vorstellen, dass ein mutmaßlicher Täter aus Verärgerung über das Parken des Transporters mit irgendwas geschossen hat. Dass Menschen aus solchen Gründen bereit sind, auf diese Weise tätlich zu werden, schockiert den Handwerksmeister. Wie er, haben sich auch andere Handwerker schon Anfeindungen gefallen lassen müssen, weil ihre Transporter ungünstig geparkt waren. Aber Arbeitsgeräte und Material müssen an Baustellen gebracht und tagsüber in den Fahrzeugen bereit gehalten werden – auch wenn in den Straßenbereichen mancher Baustellen dafür keine geeigneten Parkflächen zur Verfügung stehen…
Kurzarbeitergeld bis Jahresende auch für Leiharbeit möglich
Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit bis Ende des Jahres beschlossen und nun zusätzlich festgelegt, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ebenso unterstützt werden können. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin.
Laut BA gilt: Bis zum 31. Dezember 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent der Arbeitszeit haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Oktober 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte nur dann erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2022 verlängert
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres beschlossen. Bis zum 31. Dezember 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Oktober 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.
Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt. Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Förderung von Weiterbildung
Kfz-Gewerbe: Energiekosten fressen Margen auf
Gezielte Unterstützung der Kfz-Betriebe beim Abfedern der Energiepreisexplosion hat der Vorstand des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gefordert. „Die horrenden Energiepreise fressen die ohnehin schmalen Margen der Kfz-Betriebe auf“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Im 65 Milliarden Euro umfassenden Maßnahmenpaket III der Bundesregierung fehlen klar definierte Hilfen für die mittelständische Wirtschaft. Unsere 37.000 Autohäuser und Werkstätten mit ihren 435.000 Mitarbeitenden sind das Herz des Mittelstands, denn ohne uns ist die individuelle Mobilität in unserem Land nicht aufrecht zu erhalten.“
Aktuell haben die Autohäuser mit massiven Rückgängen beim Neufahrzeugverkauf und im Gebrauchtwagengeschäft zu kämpfen, weil es an lieferbaren Fahrzeugen fehlt. Nach Ansicht des ZDK-Vorstands leitet die Energiekrise den nächsten Rückschlag ein. „Viele Betriebe stehen jetzt mit dem Rücken zur Wand“, zeigt sich Präsident Karpinski besorgt. „Wir bekommen Schreiben von Betriebsinhabern, die um ihre Existenz fürchten und damit um die Arbeitsplätze vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Im Sinne der Kundenzufriedenheit sei es das Ziel der Betriebe, jetzt in der wichtigen Herbst-Saison mit traditionell hoher Kundenfrequenz die gewohnte Dienstleistungsqualität von Montag bis Samstag und im Notfall sogar rund um die Uhr aufrecht zu halten. „Wir laufen allerdings Gefahr, dies aufgrund der Kostenexplosion im Energiesektor auf’s Spiel zu setzen. Denn wer gerade in Herbst und Winter Energie sparen muss, kommt an einschränkenden Maßnahmen wohl kaum vorbei“, so Karpinski. „Die Regierung muss sich fragen lassen, ob für eine systemrelevante Branche nicht gezielte und massive Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind, um die Verkehrssicherheit sowie die für unsere Volkswirtschaft unverzichtbare Mobilität mit Pkw und Lkw in gewohnter Weise zu gewährleisten.“
Die Leidtragenden seien am Ende die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ohne ihr Auto nicht auskommen könnten, und insbesondere auch die gewerblichen Kunden, die auf betriebsbereite Fahrzeugflotten angewiesen seien. „Wir brauchen für unsere Betriebe dringend Entlastung bei den Energiekosten“, fordert Karpinski. „Der Mittelstand trägt dieses Land entscheidend mit, und dafür muss er in solch einer Krise gestärkt werden.“
ZDH-Umfrage zu den Auswirkungen der aktuellen Krisensituation
Die andauernde geopolitische Krisensituation belastet auch die geschäftliche Situation vieler Handwerksbetriebe durch hohe Energiekosten und Lieferengpässe weiterhin und zunehmend. Um die betrieblichen Belastungen und Herausforderungen besser einschätzen zu können, führt der ZDH gemeinsam mit vielen Handwerkskammern und Fachverbänden des Handwerks eine Umfrage durch. Die hier gewonnenen Ergebnisse sollen den Gremien bei der politischen Arbeit auf Bundes- und Landesebene helfen. Hier geht’s zur Umfrage…
Duale Berufsausbildung: Handwerk etwas besser
Die Zahl neuer Ausbildungsverträge ist im Jahr 2021 auf einem historisch niedrigen Niveau geblieben: Insgesamt wurden 466.200 neue Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war die Zahl der Neuverträge damit zwar um 0,6 % höher als im ersten Corona-Jahr 2020. Sie blieb jedoch noch immer 9 % hinter dem Ergebnis des Vorkrisenjahres 2019 zurück, als mehr als 500 000 Neuverträge verzeichnet worden waren. Insgesamt befanden sich Ende 2021 deutschlandweit 1.255.400 Personen in einer dualen Berufsausbildung. Das waren 3 % weniger als ein Jahr zuvor.
Damit setzte sich der durch die Corona-Pandemie verstärkte Trend langfristig sinkender Auszubildenden-Zahlen fort. Seit dem Jahresende 2011, als sich 1.460.700 Personen in der dualen Berufsausbildung befanden, sank die Azubi-Zahl bis Ende 2021 um 14 %. Dies lässt sich nur teilweise mit dem Rückgang der Zahl junger Menschen zwischen 15 und 24 Jahren zu erklären, die im selben Zeitraum lediglich um 6 % auf 7,4 Millionen sank. Die Handwerksberufe, in denen die Zahl der neuen Ausbildungsverträge im Corona-Jahr 2020 vergleichsweise schwach zurückgegangen war, verzeichneten im Jahr 2021 ein Plus von 1.400 oder 1 % mehr Neuverträgen.
Die Rangfolge der am häufigsten gewählten Ausbildungsberufe veränderte sich 2021 nicht: Wie im Vorjahr waren die meisten Neuabschlüsse im Beruf Kaufmann/-frau im Einzelhandel (24.300) zu verzeichnen, gefolgt von den Kaufleuten für Büromanagement (22.900), Verkäufer/-innen (20.100), Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen (19.900) und Medizinischen Fachangestellten (17.400). Auch 2021 entfiel gut ein Fünftel (22 %) aller Neuverträge auf diese fünf Ausbildungen. Betrachtet man die am stärksten besetzten Berufe nach Geschlecht, waren es bei Frauen sogar knapp 40 %. Bei Männern verteilten sich die Neuabschlüsse auf weitaus mehr Berufe, nur 24 % begannen eine Ausbildung in einem der fünf am stärksten besetzten Berufe.
Gasumlage erfolgt nur auf Verbrauch von Erdgas
Die gestern bekannt gegebenen Gasumlage führt zu Irritationen. Daher weist die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland darauf hin, das die Gasumlage nur für Erdgas gilt – und somit nicht für Flüssiggas (LPG). Betriebe die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas (LPG) heizen, sind somit nicht von der Gasumlage betroffen.
Die Versorgung Deutschlands mit Flüssiggas (LPG) ist international diversifiziert und dadurch dauerhaft sicher, ist vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) zu erfahren. Wichtigste Quelle für die Flüssiggasversorgung seien deutsche Raffinerien. Bei den Importen kommen mehr als 90 Prozent der Lieferungen aus EU-Ländern, vorwiegend aus den Niederlanden und Belgien. Auch Skandinavien und die USA sind weitere wichtige Lieferanten. Importe aus Russland spielen keine Rolle.
Flüssiggas (LPG)-Endverbraucher werden von ihrem Versorgungsunternehmen per Tankwagen beliefert. Sie sind nicht auf Leitungsnetze angewiesen und damit unabhängig von Erdgas und Fernwärme. Aufgrund dieser Leitungsunabhängigkeit ist Flüssiggas (LPG) eine beliebte Heizenergie von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft insbesondere im ländlichen Raum.
Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke wie auch als Kraftstoff (Autogas) eingesetzt.
Checkliste zum Ausbildungsstart
Mehrere Hundert junge Leute starten im Wittekindsland in den nächsten Wochen in ihre Ausbildung. Mit dem Übergang von der Schule in ein Ausbildungsverhältnis beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Damit der Start in den Traumberuf von Anfang an ein Erfolg wird, sind Information und Aufklärung über Arbeitsschutz wichtig – gerade in der Bauwirtschaft. Um besonders kleine und mittelständische Unternehmen des Baugewerbes zu unterstützen, bietet die BG BAU eine überarbeitete Checkliste für die Einstellung von Auszubildenden an, die aus Sicht der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland für alle Gewerke interessant ist.
Der Kurzcheck „So starten Ihre Auszubildenden erfolgreich!“ enthält neben allgemeinen Ratschlägen wie „Informieren Sie schriftlich und mündlich über betriebliche Regeln“ oder „Benennen Sie für die Zeit der Ausbildung eine Mentorin oder einen Mentor“, auch konkrete Hinweise zum Arbeitsschutz. Dazu gehören: „Führen Sie eine Erstunterweisung, unter anderem zu Erste Hilfe und den Rettungswegen, durch“, „Bieten Sie die arbeitsmedizinische Erstuntersuchung an“ und „Übergeben Sie die persönliche Schutzausrüstung und unterweisen Sie die Auszubildenden“. „Gerade beim letzten Punkt ist es wichtig, den Jugendlichen von Anfang an mitzugeben, auf welche Details es bei der Schutzausrüstung ankommt: Ob Schutzhelm, S3-Sicherheitsschuhe, Auffanggurt, Schutzbrille, Gehörschutz oder Schutzhandschuhe – sie alle sind nicht nur sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit `wir vom Bau´, sie sind Lebensretter und es kommt darauf an, sie richtig zu verwenden“, sagt Frank Werner von der BG BAU.
Generell gilt in Deutschland: Wer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu brauchen Auszubildende wie auch Beschäftigte weder einen Versicherungsvertrag abzuschließen noch müssen sie namentlich bei der Versicherung angegeben werden. Und Arbeitsschutz gilt für alle Mitarbeitenden gleichermaßen. Einzige Besonderheit bei den Azubis ist der Jugendschutz, dessen zusätzliche Regeln zu beachten sind. Denn manche der neuen Kolleginnen und Kollegen sind noch nicht 18 Jahre alt, wenn sie ihre Ausbildung beginnen.
Nach wie vor hohe Baumaterialpreise
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Juni 2022 um 32,7 Prozent über dem Niveau von Juni 2021. Bei vielen Baumaterialien fällt der Preisanstieg sogar noch deutlich höher aus als der Durchschnitt. Die Bauunternehmen sind insbesondere von den Preissteigerungen bei Stahlprodukten betroffen: Der Preis für Betonstahl lag im Juni um 53,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Da fällt auch der jüngste Rückgang von Mai auf Juni um 2,8 Prozent kaum ins Gewicht.
Laut dem Hauptverband der Bauindustrie machen die steigenden Kosten den Bauunternehmen nach wie vor sehr zu schaffen. Zum einen müssen langlaufende Projekte, die mit deutlich niedrigeren Preisen kalkuliert wurden, zu höheren Kosten abgearbeitet werden. Und zum anderen erschweren die hohen Baumaterialpreise und auch insbesondere deren Volatilität die Kalkulation neuer Projekte. Hinzu kommt, dass der vereinzelte Materialmangel die Bautätigkeit behindert. Hiervon ist immer noch ein Großteil der Bauunternehmen betroffen. Der Anteil ist dem ifo Konjunkturtest zufolge zwar von Mai mit ehemals 52 auf 44 Prozent im Juni gesunken, die Betroffenheit ist damit aber immer noch hoch und je nach Gewerk auch unterschiedlich. Am schlimmsten trifft es – mit einem Anteil von jeweils 48 Prozent – die Unternehmen des gewerblichen Hochbaus sowie des Wohnungsbaus.
Neben den hohen Stahlpreisen belasten auch die hohen und weiter steigenden Energie- und Mineralölpreise die Branche. Insbesondere Dieselkraftstoff schlägt hier zu Buche, schließlich entfällt hierauf die Hälfte des Energieverbrauchs im Baugewerbe. Und der Preis für Diesel ist binnen Jahresfrist um 52,4 Prozent gestiegen.
Neue Pflichten für Arbeitgeber vom 1. August 2022 an
Die Europäische Union (EU) hat eine neue Richtlinie erlassen, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsvertrag detailliert und verständlich zu
formulieren. Deutschland war verpflichtet, die Regelungen bis zum 1. August 2022 in deutsches Recht umzusetzen. Gerade noch rechtzeitig hat der Bundestag am 23. Juni den Gesetzentwurf verabschiedet, so dass das Gesetz am 1. August 2022 in Kraft treten kann, wenn der Bundesrat zustimmt. Es bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen mit sich, die von großer Bedeutung für die Praxis sind.
So müssen künftig zusätzliche Punkte schriftlich dokumentiert werden – wie beispielsweise eine freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer, wenn dieser nach dem Arbeitsvertrag den Arbeitsort frei wählen darf oder die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind und einige Punkte mehr. Die neuen Pflichten gelten bei Neueinstellungen ab dem 1. August 2022. Im Gegensatz zur früheren Regelung muss aber bereits am ersten Arbeitstag dem Arbeitnehmer die Niederschrift mit den Informationen über den Namen und die Anschrift der Vertragsparteien, das Arbeitsentgelt und seine Zusammensetzung sowie über die Arbeitszeit vorliegen. Die weiteren Nachweise müssen spätestens in sieben Kalendertagen nachgereicht werden. Auch für die übrigen Arbeitnehmenden enthält der Gesetzesentwurf eine Informationspflicht.
Die im Gesetz vorgesehenen Neuregelungen sind aus Sciht der Handwerkerorganisationen uind Kreishandwerkerschaften in vielerlei Hinsicht kaum nachvollziehbar. Am erstaunlichsten aber ist, dass es dabei bleibt, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen sind. Die elektronische Form bleibt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 NachweisG ausgeschlossen. Dies verwundert laut Kreishandwerkerschaft vor allem deshalb, weil Art. 3 der Arbeitsbedingungenrichtlinie ausdrücklich die elektronische Form zulässt. Es ist laut der Experten nicht zu verstehen, dass der deutsche Gesetzgeber diese Möglichkeit im digitalen Zeitalter nicht aufgegriffen hat.
Höhere Preise am Bau bringen keinen höheren Ertrag
Der Preis für den Neubau von Wohngebäuden ist im Mai auf ein neues Allzeithoch geklettert: Das Statistische Bundesamt meldete eine Zunahme von 17,6 Prozent im Vergleich zum Mai 2021. Solche Preissteigerungen beim Wohnungsneubau hatte es zuletzt 1970 gegeben.
„Für die Bauunternehmen bedeuten steigende Preise aber keinesfalls eine Ertragssteigerung. Im Gegenteil: die Baupreissteigerung ist ein Ergebnis explodierender Baumaterialpreise, auf denen die Unternehmen entweder sitzen bleiben, oder sich das Risiko erhöht, dass Investoren vor neuen Projekten zurückschrecken“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim Oliver Müller, die vom Statistischen Bundesamt heute veröffentlichten Baupreisindizes. „Schließlich hat der Erzeugerpreisindex für Stahl im Mai binnen Jahresfrist – je nach Sorte – um bis zu 94 Prozent, Bauholz um 34 Prozent und Dämmwolle um 20 Prozent zugelegt.
Hinzu kommt, dass Lieferanten kaum noch Preiszusagen machen. Für die Bauunternehmen ist eine Angebotsabgabe daher zurzeit mit erheblichen Risiken verbunden. Sie wissen schlicht nicht, ob ihre ursprüngliche Kalkulation bei Baubeginn noch Bestand hat, oder ob sie auf den gestiegenen Kosten sitzen bleiben. Um die Risiken angemessen zu verteilen, empfiehlt es sich, eine Stoffpreisgleitung zu vereinbaren“, rät Müller den Vertragsparteien.
Erlasse zu Preisgleitklauseln gelten nun bis Jahresende
Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs hatten Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing Ende März 2022 Erlasse veröffentlicht, mit denen Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen für den gesamten Bundesbau einheitlich geregelt werden sollen. Die Erlasse sind nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und um wichtige Punkte ergänzt worden. Bauunternehmen können so die steigenden Kosten für bestimmte Baustoffe, wie Stahl, Zement oder Bitumen, gegenüber der öffentlichen Hand weiter geltend machen.
„Engpässe bei Baustoffen und exorbitante Preissprünge bestimmen nach wie vor das Baugeschehen. Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage begrüßen wir die Verlängerung ausdrücklich“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Viele Bauunternehmen konnten nur durch die Regelungen überhaupt ihre Angebote abgeben. Insbesondere für viele Straßenbaubetriebe waren die Erlasse ein Rettungsanker.“
Neu ist, dass innerhalb einer Auftragssumme bereits 0,5 Prozent des jeweiligen Baustoffs ausreichen, damit die Klauseln greifen. Bislang musste der Anteil mindestens 1 Prozent ausmachen, um Mehrkosten erstattet zu bekommen. Auch die Einführung eines neuen Formblatts für die Ermittlung des Basiswerts wird eine große Hilfe sein. Mit den neuen Regelungen werden voraussichtlich mehr Unternehmen von der Preisgleitung profitieren als bisher.