Ein interessantes Urteil zum Widerrufsrecht in Verbraucherverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt: Wer sich von einem Handwerker ein Angebot machen lässt, dieses am nächsten Tag telefonisch annimmt, und nach Ausführen der Arbeiten den Vertrag widerruft, bekommt sein Geld nicht zurück. Sobald Angebot und Annahme zeitlich und räumlich auseinanderfallen, besteht laut BGH kein Widerrufsrecht. Über das Urteil vom 6. Juli 2023 (Az. VII ZR 151/22) berichtet beck-aktuell.
„Handwerker-Widerruf“ gescheitert
