Bislang konnten Freiflächen einer Gemeinde außerhalb des Siedlungsbereichs in beschleunigten Verfahren für Wohnungen überplant werden. Möglich war dies durch Paragraf 13b des Baugesetzbuches. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun vor Kurzem, dass dieser Paragraf europarechtswidrig ist. In Folge sind keine beschleunigten Planungsverfahren mehr möglich, was viele Wohnungsbauprojekte bei den Kommunen verschleppt, warnt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
Die Entscheidung kommt aus dessen Sicht zur absoluten Unzeit. 80 Prozent des Wohnungsbaus in Deutschland leisten die baugewerblichen Betriebe. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer berichten: Der Wohnungsbau steckt in einer tiefen Krise. Seit Monaten gehen die Baugenehmigungen und Aufträge zurück, die Baukonjunktur leidet und in Folge wird die Lage für Mieterinnen und Mieter immer schwieriger.
Für kleine und mittlere Bauunternehmen, aber auch für die kommunale Wohnungsplanung, hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts immense negative Folgen. Planungen für Wohnungsneubauten werden sich mindestens stark verzögern, wenn nicht sogar ganz von ihnen abgesehen wird. Bereits laufende Vorhaben im Wohnungsbau geraten ins Stocken.
Der Ball liegt jetzt bei Bund und Ländern, für die Kommunen schnellstens einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Da es sich um eine Bundesregelung handelt, steht einer europarechtskonformen Neuregelung nichts im Weg.