Betriebe, die als Folge der Corona-Pandemie in Kurzarbeit sind, die Ausbildung aber trotz hohen Arbeitsausfalls fortsetzen, können für ihre Auszubildenden und Ausbildenden einen Zuschuss erhalten, um Kurzarbeit zu vermeiden. Dieser wird aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ finanziert. Der Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 499 Beschäftigte. KMU können bei Fortführung der Berufsausbildung einen Zuschuss von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten. Die Förderung wird für jeden Monat (bis einschließlich Dezember 2021) gezahlt, in dem ein Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat. Ebenfalls kann ein Teil der Lohnkosten der Ausbilderinnen und Ausbilder bezuschusst werden: Die Förderung umfasst die Hälfte der Brutto-Vergütung, gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale. Weitere Informationen gibt die Bundesagentur für Arbeit.
Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit
