Die Zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ wurde geäenert und ist am 30. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit können von dieser Woche an Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Umfang von der Pandemie betroffen sind, einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge ihrer Auszubildenden erhalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) setzt damit auch eine Anregung der Allianz für Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben um.
Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung deutlich vereinfacht und erweitert. Auch hierzu hat die Allianz für Aus- und Weiterbildung wichtige Impulse gegeben. Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten des BMBF und der Knappschaft-Bahn-See, die die Richtlinie umsetzt.
– www.bmbf.de/de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern-13371.html