Die heimischen Wirtschaftsverbände erhalten momentan Anfragen von Unternehmen zu Briefen, die vorgeblich im Zusammenhang mit einer Eintragung im Handelsregister stehen. Die Schreiben erweckten den nicht zutreffenden Eindruck, vom Amtsgericht zu stammen: Als Blickfang und als zentrale Überschrift erscheint das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen und der Hinweis „Rechnung“.
Während bei Aussendungen im Bereich der sogenannten und altbekannten Formularfalle in der Regel versteckt der Hinweis auf ein Angebot erfolge, fehlt ein solcher Hinweis bei den aktuellen Forderungs-Schreiben gänzlich. Dagegen werden Zahlungsfristen genannt, bei deren Nichteinhaltung „selbstverschuldete Mahngebühren“ und eine „zwangsweise Einziehung des Betrags“ drohten. Alle Wirtschaftsverbände raten angeschriebenen Unternehmen, auf diese „Rechnungen“ keinesfalls ungeprüft Zahlungen zu leisten. Besonders genau hinschauen sollten solche Handwerksunternehmen, die tatsächlich in der jüngeren Vergangenheit Eintragungen in das Handelsregister haben vornehmen lassen.