Mit Beginn 1. Januar 2022 ist eine Änderungsbekanntmachung der ersten Förderlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft getreten. Mit ihr wurden die Fristen des Förderprogramms aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage verlängert. Anträge für Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ können nunmehr bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden. Nicht verlängert wurde die Antragsfrist für Prämien bei der Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben aufgrund der geringen Nachfrage. Diese endete am 31. Dezember 2021.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare und Formulare für die notwendigen Bescheinigungen stehen auf folgender Webseite zum Download bereit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern