Es ist soweit: Der neue Bußgeldkatalog wurde nach vielen Streitigkeiten vom Bundesrat verabschiedet. Schon 2020 gab es den Versuch einer StVO-Novelle, doch dieser wurde aufgrund eines Formfehlers nicht angewendet. Da aber die Politik Radfahrer besser schützen und Sanktionen zur stärkeren Abschreckung erhöhen will, musste eine neue Version her. Diese wird voraussichtlich in drei Wochen in Kraft treten.
Im Schnitt werden die Bußgelder für die Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem neuen Bußgeldkatalog doppelt so teuer. So müssen Autofahrer, die bis zu 10 km/h zu schnell sind, innerorts künftig 30 Euro statt 15 Euro zahlen. Wer 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, zahlt dann 70 Euro statt 35 Euro innerorts. Bei 41 km/h mehr sind es dann 400 statt 200 Euro. Zusätzliche Fahrverbote, die beim letzten Versuch der Novelle verabschiedet und anschließend wieder gekippt wurden, wird es im neuen Bußgeldkatalog nicht mehr geben. Verkehrsteilnehmer, die innerorts ein 30er-Schild übersehen, müssen den Führerschein also nicht mehr abgeben.
Zusätzlich zu den Geschwindigkeitsverstößen soll auch das Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen teurer werden – was viele Handwerksbetriebe teuer zu stehen kommen kann: Bis zu 110 Euro können dafür zukünftig anfallen. So sollen künftig Radfahrer und andere schwächere Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden. Bei diesen Verstößen gibt es aber noch eine weitere wesentliche Neuerung. Bisher ging man davon aus, dass von stehenden beziehungsweise parkenden Fahrzeugen keine Gefährdung oder Sachbeschädigung ausgehen kann. Das ändert sich mit dem neuen Bußgeldkatalog.
Insgesamt sehen einige Interessenverbände die neuen Regelungen zu Park- und Halteverstößen. Hauptvorwurf: Die Politik scheint den innerstädtischen Alltag mit seinem Lieferverkehr und der begrenzten Infrastruktur auszublenden. Der Online-Handel wächst stetig und Handwerker und Lieferanten werden aufgrund fehlender Alternativen zum Be- und Entladen deutlich unter den neuen Sanktionen leiden. Bleibt zu hoffen, dass durch eine großzügige Vergabe von kommunalen Ausnahmegenehmigungen Abhilfe geschaffen wird. (Quelle: CODUKA GmbH)