Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde ausgeweitet. Die Bundesregierung hatte noch vor dem Jahreswechsel die nunmehr geltenden Förderungsrichtlinien bekannt gegeben. Schon zuvor wurden kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, mit Prämien gefördert, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größerem Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Die Bundesregierung hat auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen reagiert und die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien inzwischen deutlich erleichtert. Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung wurden bis Mitte 2021 verlängert.
Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe können nunmehr bereits mit Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 % innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten – oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 % gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 % in April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr).
Die Durchführung von Kurzarbeit kann für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt werden (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
Künftig werden auch Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.
Übernimmt ein Betrieb einen Auszubildenden, der seine Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren hat, kann dieser künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit der Übernahmeprämie gefördert werden (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten). Solche Übernahmen können bis zum 30. Juni 2021 gefördert werden (bisher: bis zum 31. Dezember 2020). Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung wurden bis Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis Dezember 2020).
Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Website einfach auszufüllende Formulare mit Hinweisen und Hilfen bereit.