Aktuell gilt in Deutschland bezüglich der LKW-Maut eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t. Das muss auch künftig so bleiben, fordert der Zentralverband Deutschen Baugewerbe, anlässlich der heutigen Befassung des Verkehrsausschusses mit der Maut.
Auch wenn heute der Verkehrsausschuss des Bundestags in einem ersten Schritt nur über die Anpassung der Mauthöhe diskutiert, muss an die Notwendigkeit erinnert werden, die Handwerkerausnahme beizubehalten. Denn ab dem Jahr 2024 sollen nach dem Willen der Bundesregierung Fahrzeuge ab 3,5 t grundsätzlich mautpflichtig werden.
Der Zentralverband erinnert in diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag, in dem vereinbart ist, dass lediglich Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen werden sollen. Für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, um es dort selbst zu verbauen, muss auch künftig die Handwerkerausnahme gelten. Alles andere wäre eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft.