Das Landgericht Hamburg hat einem Hamburger Unternehmen ohne mündliche Verhandlung vorläufig untersagt, für die Ausstellung von Corona-Selbsttestzertifikaten zu werben oder Corona-Testzertifikate auszustellen, sofern der Test nicht von dem ausstellenden Arzt oder der Ärztin vorgenommen und überwacht wird. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung als irreführend beanstandet, darauf weist der Info-Dienst Beck-aktuell hin.
Landgericht Hamburg untersagt Selbsttest-Zertifikate ohne Arztkontakt
