Gestern hat das Bundeskabinett das 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit werden Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen. Ausgenommen davon bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 t.
Die Baugewerke haben immer gefordert, dass die Maut-Ausweitung nicht für Handwerkerfahrzeuge gelten darf, die Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann. Das Kabinett hat diese Handwerkerausnahme nun bestätigt und so eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft und das gesamte Handwerk verhindert. Viele Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer atmen ob der guten Nachricht aus dem Kabinett schon vorsichtig auf und hoffen, dass die Handwerkerausnahme von der Maut auch im parlamentarischen Verfahren bestätigt wird. Klar ist: Die Handwerkerausnahme muss bleiben!