Der Bund stützt die Wirtschaft in der Corona-Pandemie durch eine Fördersystematik mit bestehenden Unternehmenshilfen. Zudem hat die nordrhein-westfälische Landesregierung Sonderprogramme aufgelegt. Dennoch kann es in besonderen Fällen dazu kommen, dass die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen nicht greifen. Denjenigen, die die Folgen der Pandemie unvorhersehbar und in besonderem Maße getroffen haben, ohne dass sie für diese Folgen aus anderen Hilfsprogrammen entsprechende Mittel erhalten haben oder ihnen der vertretbare Einsatz eigener Mittel oder die Inanspruchnahme von weiteren Finanzierungsalternativen möglich ist, soll durch die Härtefallhilfe NRW eine einmalige Unterstützung gewährt werden können.
Antragsberechtigt sind von der Corona-Krise betroffene Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen (gemeinnützige Unternehmen) sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Auszahlung der Härtefallhilfe NRW ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Grundlage dafür bildet der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (VA3-81.11.18.02) vom 18. Mai 2021. Weitere Informationen auf den Internetseiten zur Härtefallhilfe.