Die gestern bekannt gegebenen Gasumlage führt zu Irritationen. Daher weist die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland darauf hin, das die Gasumlage nur für Erdgas gilt – und somit nicht für Flüssiggas (LPG). Betriebe die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas (LPG) heizen, sind somit nicht von der Gasumlage betroffen.
Die Versorgung Deutschlands mit Flüssiggas (LPG) ist international diversifiziert und dadurch dauerhaft sicher, ist vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) zu erfahren. Wichtigste Quelle für die Flüssiggasversorgung seien deutsche Raffinerien. Bei den Importen kommen mehr als 90 Prozent der Lieferungen aus EU-Ländern, vorwiegend aus den Niederlanden und Belgien. Auch Skandinavien und die USA sind weitere wichtige Lieferanten. Importe aus Russland spielen keine Rolle.
Flüssiggas (LPG)-Endverbraucher werden von ihrem Versorgungsunternehmen per Tankwagen beliefert. Sie sind nicht auf Leitungsnetze angewiesen und damit unabhängig von Erdgas und Fernwärme. Aufgrund dieser Leitungsunabhängigkeit ist Flüssiggas (LPG) eine beliebte Heizenergie von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft insbesondere im ländlichen Raum.
Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke wie auch als Kraftstoff (Autogas) eingesetzt.