Der Bundespräsident hat gestern, am 22. April 2021, das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die sogenannte Bundesnotbremse, ausgefertigt. Das Gesetz ist bereits heute in Kraft, Wirkung wird es ab morgen, Samstag, den 24.04.2021, entfalten.
Der wesentliche Inhalt der Notbremse ist der neue Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes. Für die Innungsbetriebe sind insbesondere die Regelungen in § 28b Abs. 1 Ziffer 4, 7 und 8 von Bedeutung. Der Gesetzestext kann hier heruntergeladen werden.
Eine erste Zusammenstellung von Fragen und Antworten gibt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums unter folgendem Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html#c21101