Mehrere Hundert junge Leute starten im Wittekindsland in den nächsten Wochen in ihre Ausbildung. Mit dem Übergang von der Schule in ein Ausbildungsverhältnis beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Damit der Start in den Traumberuf von Anfang an ein Erfolg wird, sind Information und Aufklärung über Arbeitsschutz wichtig – gerade in der Bauwirtschaft. Um besonders kleine und mittelständische Unternehmen des Baugewerbes zu unterstützen, bietet die BG BAU eine überarbeitete Checkliste für die Einstellung von Auszubildenden an, die aus Sicht der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland für alle Gewerke interessant ist.
Der Kurzcheck „So starten Ihre Auszubildenden erfolgreich!“ enthält neben allgemeinen Ratschlägen wie „Informieren Sie schriftlich und mündlich über betriebliche Regeln“ oder „Benennen Sie für die Zeit der Ausbildung eine Mentorin oder einen Mentor“, auch konkrete Hinweise zum Arbeitsschutz. Dazu gehören: „Führen Sie eine Erstunterweisung, unter anderem zu Erste Hilfe und den Rettungswegen, durch“, „Bieten Sie die arbeitsmedizinische Erstuntersuchung an“ und „Übergeben Sie die persönliche Schutzausrüstung und unterweisen Sie die Auszubildenden“. „Gerade beim letzten Punkt ist es wichtig, den Jugendlichen von Anfang an mitzugeben, auf welche Details es bei der Schutzausrüstung ankommt: Ob Schutzhelm, S3-Sicherheitsschuhe, Auffanggurt, Schutzbrille, Gehörschutz oder Schutzhandschuhe – sie alle sind nicht nur sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit `wir vom Bau´, sie sind Lebensretter und es kommt darauf an, sie richtig zu verwenden“, sagt Frank Werner von der BG BAU.
Generell gilt in Deutschland: Wer bei einem Unternehmen beschäftigt ist, steht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu brauchen Auszubildende wie auch Beschäftigte weder einen Versicherungsvertrag abzuschließen noch müssen sie namentlich bei der Versicherung angegeben werden. Und Arbeitsschutz gilt für alle Mitarbeitenden gleichermaßen. Einzige Besonderheit bei den Azubis ist der Jugendschutz, dessen zusätzliche Regeln zu beachten sind. Denn manche der neuen Kolleginnen und Kollegen sind noch nicht 18 Jahre alt, wenn sie ihre Ausbildung beginnen.