Soeben hat Kanzlerin Merkel bei einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass der Beschluss zur „Osterruhe“ zurückgenommen wurde. Fast zeitgleich hat NRW Ministerpräsident Armin Laschet den NRW Landtag zu diesem Beschluss informiert. Aus Sicht des Handwerk die richtige Entscheidung! Damit können nunmehr die Handwerksbetriebe sowohl am 1. April (Gründonnerstag) als auch am 3. April (Karsamstag) öffnen.
Zur Aufhebung der „Osterruhe“ erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das ist eine richtige Entscheidung! Dass die Bundeskanzlerin sie so rasch und bei Übernahme persönlich voller Verantwortung getroffen hat, verdient großen Respekt. Aber um es auch deutlich zu machen: Es ist eine Entscheidung, die jetzt erst recht verantwortungsvolles Handeln von allen verlangt, Gesundheitsschutz nicht zu vernachlässigen. Wir appellieren an alle Betriebe und Beschäftigten des Handwerks, durch Beachtung der AHAL-Regeln und eine Reduzierung der eigenen Kontakte eine Ausbreitung des Virus zu verhindern und auf diese Weise aktiv zur Eindämmung dieser Pandemie beizutragen gemäß unserer Handlungsmaxime: Wir wollen, dass alle gesund bleiben!“