Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist inzwischen freigeschaltet und online. Die Überbrückungshilfe III kann rückwirkend für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro haben am 15. Februar 2021 begonnen.
Mit den Anpassungen soll die Überbrückungshilfe III und deren Beantragung deutlich einfacher, die Förderung großzügiger werden und einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung stehen.
Zugang zur Überbrückungshilfe III
- Antragsberechtigung bei Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent
- Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro Fördervolumen und Abschlagshöhe
- Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat
- Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro
- Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform: LINK