Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten besondere Regeln. Das Widerrufsrecht ist die in der Praxis wichtigste Besonderheit im Vergleich zu Verträgen mit Firmen und öffentlichen Auftraggebern. Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Dies sollten vor allem solche Handwerksbetriebe berücksichtigen, die mit Verbrauchern am Telefon, per E-Mail oder außerhalb ihrer Geschäftsräume Verträge schließen.
Daher empfiehlt der ZDH den Handwerksbetrieben, Verbrauchern zusammen mit einer Musterbelehrung auch das vom ZDH zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular auszuhändigen. Sofern möglich, sollten Handwerksbetriebe die beauftragten Arbeiten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ausführen. Andernfalls muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass er die bis zum Widerruf geleistete Arbeit zu vergüten hat.
Die Belehrung, das Muster-Widerrufsformular und die Vereinbarung von Wertersatz müssen formelle Anforderungen erfüllen. Der ZDH stellt solche Muster zur Verfügung und rät dringend davon ab, die Muster umzuformulieren oder zu verändern. In Zweifelsfällen bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen sollte das Beratungsangebot der Kreishandwerkerschaft und ihrer Innungen in Anspruch genommen werden.
Der ZDH hat die Muster kürzlich erneut angepasst. Die Erforderlichkeit hierzu ergab sich aus dem praktischen Bedürfnis, verschiedene Vertragstypen sowie deren gesetzliche Anforderungen exakter abzubilden. Unter diesem Link des ZDH sind die auf verschiedene Vertragstypen zugeschnittenen Muster-Widerrufsformulare zu finden – wie auch eine Anleitung zur Unterscheidung des jeweiligen Vertragstyps.