Seit 1. Oktober 2021 wird stufenweise die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) in Deutschland eingeführt. Ziele sind Bürokratieabbau, keine Medienbrüche bei der Bearbeitung von Krankheitsdaten sowie weniger Verwaltungskosten im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft. Im Zuge dessen gilt für Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2023, dass sie selbst aktiv werden und auf elektronischem Weg die AU-Daten ihrer Beschäftigten bei den Krankenkassen abrufen müssen: Seither erhalten Arbeitgeber keinen „gelben AU-Schein“ mehr. Deren Arbeitnehmer sind aber, wenn sie erkranken, wie bisher verpflichtet, sich beim Arbeitgeber unverzüglich zu melden und ihn über die voraussichtliche Krankheitsdauer zu informieren. Wie das neue Verrfahren läuft, darüber informiert die ikk classic in zwei dokumenten, die hier zum Download bereit liegen.